Ein Kommentar von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist, Homoeopathiewatchblog
Kurzfassung für Schnellleser:
Wenn der Bundestag die Homöopathie streicht, verliert die gesetzliche Krankenversicherung auch eines ihrer letzten Wettbewerbsinstrumente. Damit stellt sich eine unbequeme Frage: Warum braucht Deutschland noch 93 einheitliche Krankenkassen mit Verwaltungskosten von 3,86 Prozent der Gesamtausgaben? Österreich kommt nach der Zusammenlegung seiner Krankenkassen auf rund zwei Prozent Verwaltungsaufwand. Mit nur noch einer Kasse kann man demnach die Kosten halbieren. Ist das Homöopathie-Aus der Anfang vom Ende von 93 Kassen?
Die ausführliche Analyse, warum das Homöopathie-Aus die Existenz von 93 Kassen in Frage stellt
Wenn der Bundestag in der kommenden Woche die Homöopathie als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich streicht, hat das unmittelbare Folgen für Patientinnen und Patienten, für homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte und für die Therapiefreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Doch das Homöopathie-Aus hat noch eine zweite, bislang kaum diskutierte Folge: Es stellt die Existenzberechtigung der derzeit 93 gesetzlichen Krankenkassen infrage, wie ich in dem folgenden Kommentar analysiere.
Denn die Begründung für 93 Krankenkassen lautet seit Jahren: Wettbewerb. Die Versicherten sollen wählen können. Die Kassen sollen sich unterscheiden. Sie sollen um gute Versorgung, Service, Zusatzangebote und innovative Leistungen konkurrieren.
Nur: Wenn der Gesetzgeber ausgerechnet mit der Homöopathie eine der bekanntesten und letzten freiwilligen Satzungsleistungen streicht, wird dieser Wettbewerb weiter ausgehöhlt. In der Realität gibt es den Wettbewerb bei 93 Kassen mit nahezu einheitlichen Leistungen nur noch auf dem Papier.
Auch Kassen-Wettbewerb lebt von Unterschieden
Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind ohnehin weitgehend identisch. Der Leistungskatalog ist gesetzlich geregelt. Die medizinische Regelversorgung unterscheidet sich nicht grundlegend danach, ob jemand bei der Techniker Krankenkasse, einer AOK, einer BKK oder einer Ersatzkasse versichert ist. Übrig bleiben Zusatzbeitrag, Service, Bonusprogramme, digitale Angebote und einige freiwillige Satzungsleistungen.
Die Homöopathie gehörte genau in diesen Bereich. Sie war für viele Kassen ein sichtbares Unterscheidungsmerkmal. Für manche Versicherte war sie ein Grund, sich bewusst für eine bestimmte Krankenkasse zu entscheiden. Wenn diese Möglichkeit nun gestrichen wird, verschwindet nicht nur eine Leistung. Es verschwindet auch ein Stück Kassenwettbewerb.
Weiter zwölf Milliarden Euro für die Verwaltung von 93 Kassen?
Das ist besonders bemerkenswert, weil die Verwaltung der gesetzlichen Krankenkassen teuer ist. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes lagen die Nettoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen 2024 bei rund 12,6 Milliarden Euro. Das entsprach 3,86 Prozent der Gesamtausgaben von über 300 Milliarden für das Gesundheitssystem. Anders gesagt: Die Versicherten finanzieren einen Verwaltungsapparat von 93 Krankenkassen, der jährlich mehr als zwölf Milliarden Euro kostet.
Diesen Aufwand kann man politisch rechtfertigen, wenn er echten Wettbewerb ermöglicht. Wenn Versicherte tatsächlich relevante Wahlmöglichkeiten haben. Wenn Kassen eigene Profile entwickeln können. Wenn Unterschiede nicht nur in Werbeslogans, Apps und Bonuspunkten bestehen.
Doch genau dieser Spielraum wird nun kleiner.
Einige Kassen-Vorstände verdienen mehr als der Bundeskanzler
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Der Verwaltungsapparat der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht nur groß, sondern auch teuer. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes beliefen sich die Nettoverwaltungskosten der GKV 2024 auf 12,6 Milliarden Euro beziehungsweise 3,86 Prozent der Gesamtausgaben. Gleichzeitig verdienen mehrere Vorstandsvorsitzende gesetzlicher Krankenkassen inzwischen mehr als der Bundeskanzler. Die Spitzengehälter der Kassenvorstände reichen derzeit von rund 368.000 bis knapp 410.000 Euro pro Jahr.
Zum Vergleich: Das Jahreseinkommen des Bundeskanzlers einschließlich Bundestagsmandat liegt bei rund 360.000 Euro. Auch das wirft die Frage auf, wie sich ein derart aufwendiger Verwaltungsapparat langfristig rechtfertigen lässt, wenn der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gleichzeitig immer weiter einschränkt.Auch das wirft die Frage auf, wie sich ein derart aufwendiger Verwaltungsapparat langfristig rechtfertigen lässt, wenn der Gesetzgeber den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gleichzeitig immer weiter einschränken will.
Österreich zeigt eine Alternative: Eine Kasse für die Hälfte der Kosten
Der Blick nach Österreich zeigt, dass es auch anders geht. Dort wurde die Sozialversicherung 2020 stark zentralisiert. Aus 21 Sozialversicherungsträgern wurden fünf, die Gebietskrankenkassen wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengeführt. Die ÖGK gibt ihren Verwaltungsaufwand heute mit rund zwei Prozent ihres Gesamtbudgets an. In Deutschland liegen die Nettoverwaltungskosten der GKV bei 3,86 Prozent.
Natürlich ist Österreich kein einfaches Vorbild. Die dortige Reform ist politisch umstritten, und nicht jede versprochene Einsparung wurde tatsächlich erreicht. Aber der Vergleich zeigt eines: Eine deutlich schlankere Kassenstruktur ist möglich.
Die 93 Krankenkassen in D sägen am eigenen Ast
Genau deshalb schneiden sich die Krankenkassen in Deutschland mit ihrer zunehmend kritischen Haltung zur Homöopathie ins eigene Fleisch. Der GKV-Spitzenverband argumentiert gegen Satzungsleistungen wie Homöopathie und Anthroposophische Medizin. Er begrüßte in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundestag das GKV-Aus der Homöopathie (Link). Doch wenn die Kassen immer weniger eigene Leistungen anbieten dürfen, wird auch die Frage immer lauter, warum es überhaupt noch 93 von ihnen braucht.
Wer Wettbewerb will, muss Unterschiede zulassen. Wer Unterschiede abschafft, muss erklären, warum er 93 Kassen erhalten will. Wenn der GKV-Spitzenverband Homöopathie streichen will, streicht er Wettbewerb und stellt damit 93 Krankenkassen infrage.
Eine unbequeme Systemfrage des Watchblog
Das Homöopathie-Aus ist deshalb mehr als ein Angriff auf eine Therapierichtung. Es ist ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Krankenversicherung. Und je einheitlicher dieses System wird, desto schwerer ist zu begründen, warum 70 Millionen Versicherte Milliardenbeträge in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich für 93 getrennte Verwaltungsapparate aufbringen sollen.
Die Bundesregierung will mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz angeblich die Beitragssätze stabilisieren. Bei der Homöopathie spart sie praktisch nichts. Gleichzeitig schwächt sie ein Wettbewerbsinstrument der Krankenkassen. Das ist gesundheitspolitisch widersprüchlich.
Wenn der Bundestag die Homöopathie streicht, streicht er nicht nur eine freiwillige Leistung. Er streicht ein Argument für den Kassenwettbewerb. Und wenn der Wettbewerb verschwindet, bleibt am Ende eine unbequeme Frage des Homoeopathiewatchblog:
Ohne Homöopathie kaum mehr Wettbewerb unter den Kassen.
Warum sollen dann Patienten eigentlich noch 93 einheitliche Krankenkassen finanzieren?
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Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger
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