Heute ist im Bundestag die Anhörung zum Gesetz TSVG, in dem auch die Abschaffung der Wahltarife Homöopathie („besondere Therapierichtungen“) eine Rolle spielt.
Die Krankenkassen haben durch ihren GKV Spitzenverband eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin schreiben sie, dass sie gegen die Abschaffung der Wahltarife Homöopathie keine Einwände haben und dem Paragraph im Gesetz zustimmen. Sie positionieren sich damit gegen die Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen (zunächst bei Wahltarifen). Experten schätzen, dass dadurch „das Eis für die Homöopathie immer dünner wird.“ Denn bisher war die Sprachregelung der Kassen, dass sie die Wahltarife im Kassen-Wettbewerb auch für ihre Patienten brauchen.
Hier die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes (Link):

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