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Was heißt “ ein wichtiges Instrument der Gesundheits- und Krankenkassenpolitik“? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieses „Instrument“ durchgeführt und wie sind die „AUSWAHLKRITERIEN“? Für welche Verfahren, Methoden etc. gelten welche Grundsätze?
Oder handelt es sich um etwas anderes als um ein „Instrument“?
Bei Instrument denke ich an ein Mikroskop oder ein Skalpell. Letzteres kann auch als Waffe eingesetzt werden.
Ist das Thema Homöopathie oder Komplementärmedizin eine „Grundsatzfrage“, bei der der Fraktionszwang im Deutschen Bundestag aufzuheben ist oder gewesen wäre bei der Abstimmung über die Wahltarife?
Gibt es bei anderen Verfahren ähnliche „Versorgungsstudien“ wie sie von der Homöopathie gefordert werden, wie derzeit von Claudia Witt in Zusammenarbeit mit der TK wieder eine solche Studie durchgeführt wird?
Auf welcher rechtlichen Basis können Krankenkassen solche Versorgungsstudien verwenden oder gar verlangen? Ist dies freier Wille, Geschäftspolitik oder politisch notwendiges Vorgehen, da es dazu gesetzliche Bestimmungen gibt?
Geht es weiterhin um „Wettbewerb“? Warum wurden dann das „Wettbewerbsinstrument“ Wahltarife abgesetzt?
Kommt dies einer Entwaffnung gleich oder was ist das? Wie müssen wir das verstehen?