Über die Weihnachtstage habe ich etwas gemacht, was man sich eigentlich für ruhigere Zeiten aufheben würde: Ich habe mich mit meinem juristischen Beistand und seinem Anwaltsteam zusammengesetzt – und ein ausführliches Dossier erarbeitet zu einer Frage, die seit Wochen in meinem Postfach landet (bis heute ca. 160 mal), verstärkt durch die Botschaft der Regierung gegen Globuli am 25.12. (Link):
„Was passiert ganz konkret, wenn Homöopathie in Deutschland als Arzneimittel verboten werden sollte?“
Die Anfragen kamen von Heilpraktikern, ärztlichen Homöopathen, Herstellern, Patienten und auch aus der Wissenschaft sowie Apotheken. Viele ahnen: Ein mögliches Verbot wäre mehr als ein rein symbolischer Schritt. Aber was heißt das exakt – rechtlich, politisch, praktisch?
Um darauf belastbar zu antworten, haben wir alle relevanten Rechtsquellen, EU-Regelungen, Kommentare und politischen Stellschrauben systematisch ausgewertet und in ein Dossier gegossen – im Stil eines journalistischen Gutachtens mit juristischer Beratung. Die Quellen finden Sie unten.
Es gibt jetzt:
- eine Kurzfassung (ca. 3 Seiten) für Schnellleser
- eine Langfassung (ca. 18 Seiten) mit ausführlicher Analyse und Quellen
Beide Fassungen beleuchten insbesondere die Folgen für:
- Heilpraktiker
- Ärzte für Homöopathie
- Patienten
- Hersteller
- Wissenschaft
- Apotheken
und gehen der Frage nach, ab wann und wie ein Verbot bzw. eine Abschaffung des Arzneimittelstatus politisch realistisch wäre.
Was das Dossier leistet
Das Dossier beantwortet unter anderem:
- Kommt ein Entzug des Arzneimittelstatus einem faktischen Therapieverbot nahe?
- Was würde rechtlich wirklich „verschwinden“ – und was nicht?
- Warum das „Drogerie-Argument“ („Dann stehen die Mittel halt im Wellness-Regal“) rechtlich kaum trägt
- Welche Risiken Behandler eingehen, wenn sie Auslandsimporte empfehlen
- Wie sich Haftung und Berufshaftpflicht entwickeln, wenn Homöopathika aus dem Rechtsrahmen fallen
- Warum der Binnenkonsens der eigentliche juristische Dreh- und Angelpunkt ist – und wie schnell er geändert werden könnte
- Was das alles konkret für Heilpraktiker-Praxen, ärztliche Praxen, Hersteller, Patienten und Forschung sowie Apotheken bedeutet
Für wen ist das Dossier gedacht – und wie bekommt man es?
Gedacht ist das Dossier für:
- Heilpraktiker,
- Ärzte mit Homöopathie-Schwerpunkt,
- Verantwortliche in Verbänden und Herstellern,
- engagierte Patienten,
- Apotheken
- alle, die strategisch mit Homöopathie arbeiten.
Wie Sie das Dossier lesen können
Weil das Thema politisch sensibel ist und ich nicht möchte, dass das Dossier über mehrere Ecken in die Hände von erklärten Homöopathie-Gegnern gerät, mache ich es nicht frei downloadbar.
- Globuli-Club-Mitglieder und bisherige Kaffee-Spender können die Kurz- und/oder Langfassungdirekt bei mir per Mail aktiv frei anfordern. Sie erhalten es dann per E-Mail als PDF-Dossier ca. innerhalb eines Tages.
- Wenn Sie kein Club-Mitglied und bisher noch kein Kaffee-Spender sind, aber Heilpraktiker, Arzt, Hersteller, Wissenschaftler oder Patient und Homöopathie-Freund sind, dann schreiben Sie mich einfach per Mail an und ich sage Ihnen, wie Sie das Dossier erhalten können.
- E-Mail Christian J. Becker: redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de
So bleibt das Dossier in der Homöopathie-Gemeinschaft –
dort, wo es Orientierung geben soll, wenn die politische Debatte weiter Fahrt aufnimmt
Inhaltsverzeichnis der Langfassung (18 Seiten)
Dossier – Langfassung:
Was passiert, wenn Homöopathie in Deutschland als Arzneimittel verboten wird?
Inhaltsverzeichnis Dossier Langfassung (18 Seiten)
- Kommt ein Verbot des Arzneimittelstatus einem Therapieverbot nahe?
- Was würde rechtlich überhaupt „verboten“?
Könnten Homöopathika dann einfach als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden? - Dürfen Ärzte und Heilpraktiker dann empfehlen, Mittel im Ausland zu bestellen?
- Was passiert bei Komplikationen? Haftung und Berufshaftpflicht
- Betrifft das das Berufsbild der Heilpraktiker und Ärzte?
- Warum „Selbstzahler“ hier nichts ändert
- Was wäre die realistische Folge in drei Sätzen?
- Antwort auf die typische Leserfrage
- Ergänzung: Der Binnenkonsens – Dreh- und Angelpunkt der Rechtslage
Politische Lage: Machtverschiebung durch CDU-Signal gegen Homöopathie
Gesetzgebungsverfahren: Wie eine Änderung konkret ablaufen würde - Was bedeutet das konkret für die wichtigsten Gruppen?
10.1 Heilpraktiker
10.2 Ärzte mit Schwerpunkt Homöopathie
10.3 Patienten
10.4 Hersteller (EFSA, Vitamin-Strategie, Export-Illusion)
10.5 Wissenschaft
10.6. Apotheken - Kernresümee
- Quellen & Nachweise
Welche Quellen wurden ausgewertet?
Im Dossier sind alle Rechts- und Fachquellen transparent aufgelistet. Hier die Übersicht, ungekürzt, damit Sie sehen, worauf die Analyse steht:
Quellen & Nachweise
Rechtsgrundlagen Arzneimittel / Binnenkonsens
Arzneimittelgesetz (AMG)
§ 2 AMG – Begriffsbestimmung Arzneimittel
§§ 13–19 AMG – Herstellung, Qualitätskontrolle
§§ 21 ff. AMG – Zulassung / Registrierung
§§ 25, 28 AMG – Versagung, Rücknahme
§§ 72–74 AMG – Verbringung / Importregelungen
EU-Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel)
Art. 14–16 – Sonderregelungen für homöopathische Arzneimittel
(Text: EUR-Lex – offizielle EU-Rechtsdatenbank)
Bundestags-Drucksache 11/5373
– Gesetzgebungsgeschichte „besondere Therapierichtungen“
Lebensmittel- und Werberecht (Drogerie-/Vitamin-Argument)
Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
– gesundheitsbezogene Angaben nur nach EFSA-Prüfung und EU-Zulassung
– Krankheitsbezug grundsätzlich unzulässig
Lebensmittelinformations-VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
– Kennzeichnung, Verbraucherinformation, Abgrenzung zu Arzneimitteln
Leitlinien der EFSA zu Health-Claims
– Evidenzkriterien, Studiendesign, Ablehnung nicht-biochemisch belegbarer Wirkmodelle
(EFSA Journal, diverse Guidance-Dokumente)
BVL-Abgrenzungspapiere (Deutschland)
– Einordnung von Produkten zwischen Arznei- und Lebensmittelrecht
– besonders relevant: „Produkte mit gesundheitsbezogenen Aussagen“
Import, Versand, Graubereiche
§ 73 AMG – Ausnahmen vom Verbringungsverbot
– persönlicher Bedarf, enge Auslegungsregeln
BfArM-Hinweise zum Internethandel
– Risiken nicht zugelassener Arzneimittel
– Maßnahmen gegen systematische Umgehung
Zoll / Bundesfinanzverwaltung – Arzneimittelimporte
– Beschlagnahme- und Kontrollbefugnisse
– Informationspflichten für Verbraucher
Rechtsprechung Import/Apothekenversand
– Tendenz: Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette wird verschärft beurteilt
(verschiedene OVG/VG-Entscheidungen zu Abgrenzung und Internethandel)
Haftung und Versicherbarkeit
BGB §§ 630a ff. – Behandlungsvertrag
Dokumentations- und Aufklärungspflichten
Arzthaftungsrecht / Heilpraktiker-Haftung (Kommentarliteratur)
Versicherungsbedingungen Berufshaftpflicht (Branchenvergleiche)
– Ausschlüsse: vorsätzlicher Rechtsverstoß, Einsatz nicht zugelassener Verfahren, experimentelle Behandlungen
Binnenkonsens – politische Veränderbarkeit
Grundgesetz
Art. 42 GG – einfache Mehrheit im Bundestag
Art. 76 GG – Gesetzgebungsverfahren
Arzneimittelrecht
– in der Regel kein zwingend zustimmungsbedürftiges Gesetz
(Bundesrat kann verzögern, aber meist nicht blockieren)
Parlamentsdokumentation zu AMG-Änderungen
– zeigt: Änderungen am AMG sind politisch regelmäßig erfolgt, oft in Paketen.
Markt- und Strukturfolgen
EFSA-Datenbank & Entscheidungen zu Claims
– hohe Ablehnungsquoten bei nicht-biochemisch belegbaren Wirkmodellen
Analysen Versandhandel / Regulierung (EU & DE)
– Reaktionen von Versandapotheken auf regulatorische Restriktionen:
Tendenz zur Selbstbeschränkung aus Compliance-Gründen
Krankenhaus-QM-Richtlinien / Stellungnahmen Fachgesellschaften
– wie Einrichtungen auf erhöhte Haftungsrisiken reagieren:
interne Einschränkungen vor gesetzlichen Verboten
Wissenschaft & Studienumfeld
Ethik-Leitlinien (z. B. Deklaration von Helsinki)
Registerpraxis klinischer Studien (EU-CTR, DRKS)
– Anschlussfähigkeit klinischer Forschung an Versorgungssysteme
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Disclaimer des Dossiers
Dieses Dossier ist eine journalistische Analyse mit juristischer Einordnung.
Es ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsfolgen können je nach Einzelfall, Berufsordnung, Bundesland und Versicherungsvertrag abweichen.
Die Einschätzungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Gesetzen, amtlichen Dokumenten, Gerichtsentscheidungen und Fachkommentaren.
Wer auf dieser Grundlage Entscheidungen trifft, sollte zusätzlich eine qualifizierte anwaltliche Beratung einholen.
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