Während Kanzleramtschef Thorsten Frei den Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung von Zusatzleistungen propagiert und der GKV-Spitzenverband diese Linie formal bestätigt, widerspricht nun auch die Linksfraktion der Lesart des Kanzleramts in einer Antwort an den Homoeopathiewatchblog am 22.1.. Die Aussage Freis sei „nicht zutreffend“ und „unsinnig“, der Spielraum der Krankenkassen keineswegs unbegrenzt. Zusatzleistungen seien vor allem ein Wettbewerbsinstrument – und gerade keine Sparmasse. Zugleich verteidigt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger den Status quo für Homöopathie. Der politische Streit um die Homöopathie und Zusatzleistungen geht in die nächste Runde. Das Eis für Frei wird immer dünner.
„Nicht zutreffend“: Die Linke widerspricht dem Kanzleramt
Die Antwort aus der Bundestagsfraktion Die Linke fällt ungewöhnlich deutlich aus. Auf eine Anfrage des Homoeopathiewatchblog zur neuen Kanzleramtslinie schreibt das Büro des gesundheitspolitischen Sprechers Ates Gürpinar am 22.1., die Aussage von Kanzleramtschef Thorsten Frei sei „nicht zutreffend“. Nach geltendem Recht hätten die Krankenkassen „keinen unbegrenzten Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Satzungsleistungen“. Zwar seien Zusatzleistungen – zu denen auch Homöopathie zählt – freiwillig, viele Kassen böten sie jedoch an.
Die Begründung der Linken ist ordnungspolitisch klar: Diese Leistungen würden „nicht aus Großzügigkeit“ gewährt, sondern „aus Wettbewerbskalkül“. Wer den Kassen mehr Freiheiten einräume, müsse daher eher mit einer Ausweitung des Angebots rechnen als mit Einschränkungen. Wörtlich heißt es: „Würde man den Krankenkassen hier größere Freiheiten einräumen, wäre daher eher mit einer Ausweitung des Angebots zu rechnen als mit einer Einschränkung.“
Die Linke geht noch einen Schritt weiter und entzieht der Kanzleramtsäußerung parlamentarisches Gewicht. Man halte die Äußerung für „folgenlos und unsinnig“ und sehe „keine Notwendigkeit, diesen … Äußerungen mit einer Kleinen Anfrage zu mehr Aufmerksamkeit zu verleihen“. Auch das ist Politik: Wer einen Satz zur bloßen Meinungsäußerung erklärt, versucht, ihn aus der Arena der Verantwortung herauszuhalten.
Damit stellt die Linksfraktion die Kernannahme der Kanzleramtslinie infrage. Frei hatte am 30. Dezember 2025 auf Abgeordnetenwatch erklärt, es sei „nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen“. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben; politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab.
Der GKV-Spitzenverband bestätigt die Form – nicht die Sparlogik
Formal wird Freis Position vom GKV-Spitzenverband gedeckt. Auf eine Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog erklärte der Dachverband am 19. Januar, Zusatzleistungen seien „freiwillige Satzungsleistungen der einzelnen Krankenkassen“. Der Staat setze „den rechtlichen Rahmen“, die Verantwortung liege bei der Selbstverwaltung. Der Spitzenverband bestätigte damit die Zuständigkeitsarchitektur, nicht jedoch die Deutung als Sparprogramm. Genau hier setzt die politische Kontroverse an: Ist der Rückzug des Staates eine ordnungspolitische Weichenstellung, die Kürzungen wahrscheinlicher macht – oder ein Wettbewerbsmodell, das Angebote eher stabilisiert oder ausweitet?
Pilsinger verteidigt die Therapiefreiheit und die Homöopathie
Parallel meldete sich ein prominenter Gesundheitspolitiker der Union zu Wort. Der CSU-Abgeordnete, Arzt und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Stephan Pilsinger, stellt sich in einer Antwort an den Homoeopathiewatchblog am 20.1. ausdrücklich hinter den Status quo. Zusatzleistungen seien zwar freiwillig, doch dürfe Wettbewerb nicht dazu führen, Therapiefreiheit und Wahlfreiheit einzuschränken.
Pilsinger bezieht die Homöopathie ausdrücklich ein. Er schreibt: „Dazu gehören auch Therapien mit homöopathischen Mitteln.“ Ein generelles Verbot der Kostenübernahme, wie es die Grünen auf ihrem Parteitag beschlossen haben, gehe ihm „persönlich zu weit“. Und weiter: Evidenzbasierte, wissenschaftlich fundierte Homöopathie habe „durchaus seine Existenzberechtigung“. Wenn Patientinnen und Patienten eine solche Behandlung wünschten, ein Arzt sie ergänzend verordne und die Kasse die Kosten als Zusatzleistung übernehme, sei das legitim. Ein staatliches Verbot würde „die Therapiefreiheit der Ärzte klar beschneiden“.
Einordnung: Zuständigkeit ist nicht Neutralität
Was hier verhandelt wird, ist mehr als eine technische Frage. Wer Zuständigkeit definiert, setzt Leitplanken. Die Kanzleramtsformel „nicht Aufgabe des Staates“ verschiebt Verantwortung aus der Politik in die Selbstverwaltung. Die Linke hält dagegen: Der Spielraum der Kassen ist rechtlich begrenzt, Zusatzleistungen sind Wettbewerbsinstrumente – und gerade keine Sparmasse. Pilsinger ergänzt die politische Dimension: Therapiefreiheit und Wahlfreiheit sind Teil der Versorgungsvielfalt und dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt geraten.
So wird aus einem Satz von Thorsten Frei auf Abgeordnetenwatch am 30.12. ein politischer Deutungskampf. Nicht über Wirksamkeit einzelner Therapien, sondern über die Rolle des Staates im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Und über die Frage, ob Zusatzleistungen künftig als Profilmerkmal im Wettbewerb gestärkt – oder als erstes Kürzungsfeld behandelt werden.
Damit stehen drei Lesarten nebeneinander. Das Kanzleramt formuliert einen Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung. Der GKV-Spitzenverband bestätigt die formale Zuständigkeit der Selbstverwaltung. Die Linke widerspricht der Sparlogik und verweist auf Wettbewerbseffekte. Und ein führender Unionspolitiker verteidigt offen den Status quo für Homöopathie und Zusatzleistungen.
Fazit: Das „Duo“ Thorsten Frei und Jens Spahn
Die neue Kanzleramtslinie stößt auf immer mehr Widerspruch von der Opposition und aus der Union. Die Linke nennt Freis Aussage „nicht zutreffend“ und „unsinnig“. Der GKV-Spitzenverband bestätigt die formale Autonomie der Kassen. Und CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger verteidigt den Status quo für Homöopathie und Zusatzleistungen mit dem Verweis auf Therapiefreiheit und Wahlfreiheit.
Damit ist klar: Es geht nicht um einen Nebensatz. Es geht um Ordnungspolitik. Und um die Frage, wer am Ende Verantwortung für die Versorgungsvielfalt trägt.
Das Eis für Thorsten Frei als Kanzleramtsminister wird dünner, bevor er sein Amt im März verlassen könnte, wie Spiegel, Tagespiegel und Frankfurter Rundschau in den letzten Tagen berichten. Pikanterweise soll, so die Medienberichte, Frei den amtierenden Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn ablösen. Spahn wäre als amtierender Unionsfraktionsvorsitzender dafür zuständig, die neue Politik Freis „Kassen übernehmen, Staat zieht sich zurück“ im Parlament mit der SPD zur Regierungspolitik zu machen. Ob er das machen wird habe ich Jens Spahn in einer bisher unbeantworteten Presseanfrage gefragt.
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