Kurz erklärt (für Schnelleser)
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) übergibt seine bisher GKV-nahe Managementgesellschaft für Selektivverträge an eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Quelle: DZVhÄ-Newsletter vom 29. Januar.
Laut DZVhÄ ändert sich für Ärzte im Praxisalltag nichts. Das stimmt kurzfristig. Langfristig lässt sich dieser Schritt so lesen: Der Verband richtet seine Versorgungsstrukturen nicht mehr primär auf die gesetzliche Krankenversicherung aus, sondern auf private Abrechnungsmodelle – und folgt damit einer Entwicklung, die dazu führt, dass ärztliche Homöopathie in der GKV faktisch ausläuft.
Zahlenbasis: Zwischen 2018 und 2025 sank die Zahl der GKV-abrechnenden Homöopathie-Ärzte von rund 2.300 auf 784. Setzt sich diese Entwicklung unverändert fort, wäre die GKV-Abrechnung homöopathischer Leistungen rechnerisch bis Ende 2028 verschwunden.
Warum dieser Artikel?
Im DZVhÄ-Newsletter vom 29. Januar informierte der Verband darüber, dass seine DZVhÄ-Managementgesellschaft mbH an eine privatärztliche Verrechnungsstelle übergeht. Für viele Ärzte und Heilpraktiker klingt das nach einer internen Organisationsfrage. Tatsächlich berührt dieser Schritt eine Grundsatzfrage, die bisher kaum offen diskutiert wird: Rechnet der ärztliche Homöopathieverband künftig überhaupt noch mit einer ärztlichen Homöopathie im Rahmen der GKV – oder richtet er sich faktisch auf ein rein privatfinanziertes System aus?
Was der DZVhÄ zur GKV sagt
Der DZVhÄ betont, dass sich für Ärzte im Praxisalltag nichts ändert. Diese Aussage ist auf die Gegenwart bezogen sachlich korrekt: Behandlungen laufen weiter, bestehende GKV-Verträge bestehen fort, niemand muss sofort etwas umstellen.
Wie Homöopathie bisher organisiert war
Bislang verfügte der DZVhÄ mit seiner eigenen Managementgesellschaft über eine klare GKV-nahe Struktur. Diese Gesellschaft organisierte Selektivverträge mit gesetzlichen Krankenkassen, über die homöopathische Leistungen als freiwillige Zusatzleistungen erstattet werden konnten. Politisch war das entscheidend, weil der Verband so argumentieren konnte, Homöopathie sei Teil der regulären Versorgung – wenn auch nicht als Pflichtleistung.
Was eine PVS bedeutet – ohne Verwaltungssprache
Eine privatärztliche Verrechnungsstelle organisiert Abrechnung außerhalb der GKV. Sie arbeitet mit Privatpatienten, Selbstzahlern und privaten Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenkasse spielt in diesem Modell keine Rolle. PVS stehen für eine marktbasierte Organisation medizinischer Leistungen – etabliert, aber strukturell von der GKV entkoppelt.
Was sich laut DZVhÄ nicht ändert
Der Verband sagt, für Ärzte ändert sich im Alltag nichts. Das trifft für den Moment zu – aber es beschreibt nur die Gegenwart.
Was sich faktisch ändert – und was der Verband damit einplant
Entscheidend ist nicht nur, ob sich morgen etwas ändert, sondern worauf ein Verband seine Strukturen ausrichtet. Mit dem Wechsel von einer GKV-nahen Managementgesellschaft zu einer PVS folgt der DZVhÄ nicht nur einer administrativen Entscheidung, sondern einer strukturellen Entwicklung, die faktisch seit Jahren messbar ist: Die ärztliche Homöopathie in der GKV reduziert sich kontinuierlich, weil immer weniger Ärzte dort abrechnen (minus 66 Prozent seit 2018).
Damit gilt:
– Der DZVhÄ setzt aktuell keine neuen Strukturen auf, die auf gesetzliche Krankenkassen angewiesen sind.
– Stattdessen sichert er Versorgung über ein System ab, das ausschließlich für private Abrechnung gedacht ist.
– Die GKV wird damit nicht mehr als tragende Säule eingeplant, sondern zunehmend als unsicherer Sonderfall.
Das ist keine Unterstellung, sondern die logische Folge einer langfristig beobachtbaren Entwicklung.
Warum das politisch einer Aufgabe der GKV gleichkommt
Politisch zählt nicht nur, was ein Verband erklärt, sondern worauf er sich vorbereitet. Wer GKV-nahe Strukturen aufgibt und stattdessen private Abrechnungssysteme etabliert, sendet politisch das Signal, dass nicht mehr mit einer dauerhaften Tragfähigkeit der GKV für die Homöopathie gerechnet wird. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung aus der politischen Debatte in die organisatorische Realität.
Parallel dazu zeigt eine Analyse des Watchblogs: Die Zahl der Homöopathie-Ärzte, die über die GKV abrechnen, sinkt seit Jahren – und könnte rechnerisch bis 2028 auf null fallen.
Was das für Ärzte, Heilpraktiker und Patienten bedeutet
Für Ärztinnen und Ärzte heißt das langfristig: Homöopathie wird zur privat finanzierten Leistung. Für Patienten bedeutet es, dass Erstattung zur Ausnahme wird und der Zugang stärker vom Geldbeutel abhängt. Für die politische Debatte sinkt der Druck auf Krankenkassen, Homöopathie im solidarischen System zu halten. Politik kann argumentieren: Das ist ohnehin privat organisiert.
Fazit
Der DZVhÄ hat recht, wenn er sagt: Heute ändert sich für Ärzte nichts.
Gleichzeitig zeigt der Wechsel von der DZVhÄ-Managementgesellschaft zu einer PVS, und die längerfristige Entwicklung der GKV-Abrechnung, worauf der Verband seine organisatorische Zukunft ausrichtet.
Nicht mehr mit der GKV.
Sondern mit einer Homöopathie im PKV- und Selbstzahler-System.
Das ist keine Polemik, sondern eine strategische Realität, die auf beobachtbaren Zahlen basiert, und genau darüber muss gesprochen werden, wenn es um die Zukunft der Homöopathie geht.
Anhang: Welches Budget hat der DZVHAE?
Laut Bundestag (Link) hat der Verband der homöopathischen Ärzte im Jahr 2024 diese Einnahmen und Ausgaben:
Gesamtbudget: etwa 1,3 Millionen Euro
Ausgaben:
Fremdleistungen u.a. inklusive PR Leistungen wie PR-Beratung: etwa 134.000 Euro
zusätzliche PR-Leistungen wie Internet und Homepage: etwas 9.000 Euro
Aufwandsentschädigung Vorstand: etwa 78.000 Euro plus Spesen und Reisekosten in Höhe von etwa 8.000 Euro
Miete: etwa 18.000 Euro
Löhne und Gehälter: etwa 119.000 Euro
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