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Gesundheitsministerium zieht sich aus politischer Lenkung der Homöopathie zurück, bestätigt BMG auf Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog

 


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Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für Homöopathie und Heilpraktiker

Danke für Ihr Interesse, Christian J. Becker,
Redakteur Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de
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Kurzfassung für Schnellleser:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), geführt von Nina Warken (CDU), vollzieht nach Jahrzehnten einen politischen Schwenk: Es rückt in seiner Antwort vom 27. Januar auf eine Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog faktisch von jeder inhaltlichen Lenkung der Zusatzleistung Homöopathie ab. Das BMG verweist auf die neue alleinige Gestaltungshoheit der Krankenkassen seit Ende 2025 nach Entscheidung des Kanzleramtes auf verwaltungstechnischer Ebene. In der Versorgungsrealtität hebelt das BMG mit seiner verwaltungstechnischen Entscheidung auch den vom Bundestag in den 1970-er Jahren beschlossenen Binnenkonsens aus.

    Homöopathie war über Jahrzehnte keine neutrale Kassenentscheidung, sondern ein gesundheitspolitisches Projekt, dass das BMG mit gestaltet hatte. Das ändert sich mit dieser Entscheidung des BMG. Dieser Schwenk hat direkt Auswirkungen auf Patienten, Heilpraktiker, Ärzte, Hersteller.

    Die Antwort des BMG und die Presseanfrage des Watchblog können Sie im Original unter diesem Artikel lesen.


 

BMG bestätigt politischen neuen Kurs der Regierung von CDU und SPD: „Kassen entscheiden allein, Politik zieht sich zurück“

In der schriftlichen Antwort aus dem Referat Presse auf Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog betont das BMG (Original beider Texte in der Anlage unter dem Artikel), Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V seien zusätzliche Angebote, die „jede Krankenkasse in ihrer Satzung festlegen“ könne – ausdrücklich einschließlich alternativer Medizin wie Akupunktur und Homöopathie. Für Versicherte seien diese Zusatzleistungen ein Wahlkriterium, für Krankenkassen ein Instrument, sich im Wettbewerb zu profilieren.

Politisch entscheidend ist der nächste Satz des BMG: Der „bewusst eingeräumte weite Gestaltungsspielraum“ der Krankenkassen sei Ausdruck des Selbstverwaltungsprinzips, eine „darüber hinausgehende Öffnung“ finde sich im Koalitionsvertrag nicht. Übersetzt heißt das: Das Ministerium sieht über die bestehenden gesetzlichen Rahmen hinaus keinen politischen Auftrag, Zusatzleistungen – etwa Homöopathie – inhaltlich zu steuern oder zu bewerten.

„Kassen entscheiden allein, Politik zieht sich zurück“ – BMG reiht sich ein

Vor diesem Hintergrund erhält die Antwort auf die Anfrage des Homoeopathiewatchblog besonderes Gewicht. Das Kanzleramt hatte über Kanzleramtsminister Thorsten Frei bereits Ende 2025 eine neue Linie formuliert, wie die Antwort auf die Anfrage des Homoeopathiewatchblog zeigte: Es sei „nicht Aufgabe des Staates“, den Krankenkassen Vorgaben zu Zusatzleistungen zu machen; die Kassen sollten „selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben“, politische Steuerung lehne er ausdrücklich ab. Beobachter werteten dies als ordnungspolitischen Kurswechsel: weg von politisch gesetzten Leitplanken, hin zu einem System, in dem wirtschaftliche Erwägungen der Kassen den Ausschlag geben.

Das BMG schließt sich diesem Deutungsrahmen nun de facto an, wie die Antwort auf die Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog zeigt. Statt eine eigene gesundheitspolitische Verantwortung für Versorgungsvielfalt oder Therapiefreiheit zu reklamieren, verweist das Ministerium auf Selbstverwaltung, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeitsgebot. Ob Kassen Leistungen wie Homöopathie streichen, könne das Haus „zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen“, Informationen dazu lägen nicht vor. Damit verzichtet das fachlich zuständige Ressort bewusst darauf, die politisch brisante Sparfrage bei Zusatzleistungen inhaltlich einzuordnen.

Von aktiver Steuerung zu „Neutralität“

Damit markiert das BMG 2026 einen ordnungspolitischen Schwenk nach Entscheidung des Bundestages in den 1970-er Jahren, die besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Anthroposophie und Teile der Phytotherapie mit dem vom Bundestag beschlossenen Binnenkonsens diese Therapien gesundheitspolitisch als Arzneimittel zu sichern. Das BMG sagt mit seiner verwaltungstechnischen Antwort: Weg von einer Phase seit den 1970-er Jahren, in der Homöopathie immer wieder explizit Gegenstand politischer Initiativen und ministerieller Positionierungen war, hin zu einer Haltung der formalen Neutralität durch das BMG ab 2026.

Risiken für Homöopathie in der GKV

Die Kombination aus politischem Rückzug und finanziellen Engpässen erhöht den Druck auf genau jene Leistungen, die bisher vor allem aus ordnungspolitischen Gründen verteidigt wurden. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter Spardruck; Ärztevertreter und Ökonomen haben wiederholt gefordert, freiwillige Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Homöopathie zu streichen, um Einsparpotenziale zu heben. Schätzungen zufolge ließe sich durch die Streichung von Zahnreinigungen und homöopathischen Erstattungen ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag bis hin zu einer Milliarde Euro einsparen – bei insgesamt geringen Ausgabenanteilen, aber hohem Symbolwert.

Dass Homöopathie trotz ihres minimalen Kostenanteils (0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben) überhaupt in den Fokus geriet, zeigt, wie stark politische Signalwirkung über wirtschaftliche Vernunft gestellt wurde. Fällt diese politische Ebene nun weg, wird die betriebswirtschaftliche Logik dominieren: Leistungen ohne starke Lobby wie die Homöopathie und ohne klar messbaren Spareffekt in anderen Versorgungsbereichen geraten zuerst auf den Prüfstand.

Fazit: Politische Verantwortung der Regierung auf dem Rückzug

Die Antwort des BMG ist mehr als eine technische Erläuterung von § 11 Absatz 6 SGB V. Sie ordnet das Ministerium sichtbar in die neue Linie ein, die der Homoeopathiewatchblog bereits im Januar durch eine Anfrage beim Kanzleramt öffentlich machen konnte: „Kassen entscheiden allein, Politik zieht sich zurück“ in der Gesundheitspolitik. Während das Kanzleramt die politische Verantwortung für Zusatzleistungen explizit an die Selbstverwaltung adressiert, beschränkt sich das BMG auf die Rolle des Regelhüters – ohne eigene inhaltliche Akzente zu Therapiefreiheit oder Versorgungsvielfalt zu setzen.

Für die Homöopathie bedeutet das konkret: Die nächste Entscheidung fällt nicht im Bundestag mit gesundheitspolitischer Ausrichtung, sondern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen aufgrund von wirtschaftlichen Entscheidungen.

Ob Globuli und andere komplementärmedizinische Angebote in der GKV bleiben, wird damit zur Frage von Produktpolitik, Marketingstrategie und Kassenlage – und immer weniger eine Frage politischer Grundsatzentscheidung.

(Foto: Dt. Bundestag, Werner Schüring)

 


Antwort des Bundesministerium für Gesundheit sowie Presseanfrage des Homoeopathiewatchblog an das BMG (beides im Original)

Von: „Schraff, Kerstin -L 7 BMG“ <Kerstin.Schraff@bmg.bund.de>

Betreff: AW: Presseanfrage: Rolle des BMG bei Zusatzleistungen – fachliche Einordnung und Zeitplan

Datum: 27. Januar 2026 um 11:39:25 MEZ

An: „christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

 

Sehr geehrter Herr Becker,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die etwas verzögerte Rückmeldung.

 

Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen aus dem BMG folgende Informationen zur Verfügung stellen:

 

Satzungsleistungen nach § 11 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Leistungen, die eine Krankenkasse zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren kann. Jede Krankenkasse kann diese Leistungen in ihrer Satzung festlegen. Manche Krankenkassen bieten zum Beispiel Satzungsleistungen für professionelle Zahnreinigung, alternative Medizin (Akupunktur, Homöopathie), erweiterte Vorsorgeleistungen (Hautkrebs-Screening) oder Impfungen (Reiseimpfungen) an. Je nach persönlichen Bedürfnissen können sich für die Versicherten daraus Vorteile ergeben, die die Kassenwahl beeinflussen können. Für die Krankenkassen hingegen bieten diese Zusatzleistungen die Möglichkeit, sich von anderen Krankenkassen abzuheben und sich bestenfalls einen Vorteil im Kassenwettbewerb zu verschaffen. Die Leistungen sind nicht verpflichtend und unterscheiden sich stark je nach Kasse. Die Leistungen sind in der fachlich gebotenen Qualität zu erbringen, müssen den in § 11 Absatz 6 SGB V gesetzlich festgelegten Bereichen zugeordnet sein und dürfen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossen worden sein.

 

Darüber hinaus können Krankenkassen mit Leistungserbringern, also zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten, Verträge über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Das ist in § 140a SGB V geregelt. Über diese sogenannten Selektivverträge können die Vertragspartner flexibel auf die Erfordernisse eingehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen. Auch hier ist vorgegeben, dass diese Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität zu erbringen sind.

 

Der durch den Gesetzgeber bewusst eingeräumte weite Gestaltungsspielraum zu den wettbewerblichen Handlungs- und Angebotsmöglichkeiten der Krankenkassen, die bereits in unmittelbarem Zusammenhang zum allgemeinen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung stehen und außerdem dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V zu genügen haben, ist Ausprägung des Selbstverwaltungsprinzips im Gesundheitswesen. Zu einer darüber hinausgehenden Öffnung finden sich keine Vorgaben im Koalitionsvertrag.

 

Inwiefern Krankenkassen aufgrund ihrer Finanzsituation Satzungsleistungen streichen könnten, kann durch das Bundesministerium für Gesundheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Informationen dazu liegen nicht vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

 

Kerstin Schraff


Referat L7 – Presse, Internet, Soziale Netzwerke

Bundesministerium für Gesundheit

 

Mauerstr. 29, 10117 Berlin

 

Postanschrift: 11055 Berlin

Tel. +49 (0)30 18441-2280

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Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.

 

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMG können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz entnehmen.

 

 


 

 

Von: christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>
Gesendet: Montag, 26. Januar 2026 12:17
An: Pressestelle BMG <Pressestelle@bmg.bund.de>
Cc: steffen.kornelius@bk.bund.de; regsprecher@bk.bund.de; pressestelle@bk.bund.de
Betreff: Presseanfrage: Rolle des BMG bei Zusatzleistungen – fachliche Einordnung und Zeitplan

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der gesundheitspolitischen Einordnung freiwilliger Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wende ich mich erneut an Sie mit der Bitte um eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zu dieser Frage liegen inzwischen mehrere schriftliche Stellungnahmen zentraler Akteure vor. Unter anderem haben sich das Kanzleramt (Kanzleramtsminister Thorsten Frei), gesundheitspolitische Sprecher von Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie der GKV-Spitzenverband öffentlich geäußert. Diese Stellungnahmen markieren gemeinsam eine politisch relevante Klärung zur Rolle des Staates bei Zusatzleistungen. Sie dokumentieren eine ressort- und fraktionsübergreifende Positionsbildung zur Zuständigkeitsfrage.
Die entsprechenden Antworten finden Sie in der Anlage dokumentiert (Nr. 1 bis 6).

Ich habe mich bereits am 18. Januar 2026 mit einer Presseanfrage an Ihr Haus gewandt (siehe Anlage 7). Bislang liegt hierzu keine inhaltliche Rückmeldung vor.
Da das Bundesministerium für Gesundheit das fachlich zuständige Ressort mit Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung ist, bitte ich um eine Einordnung, damit auch diese Perspektive in einer geplanten journalistischen Darstellung berücksichtigt werden kann.

Zusammenfassung des bisherigen Vorgangs:

Kanzleramt: Stellungnahme liegt vor
SPD: Stellungnahme liegt vor
CSU: Stellungnahme liegt vor
GKV-Spitzenverband: Stellungnahme liegt vor
Die Linke: Stellungnahme liegt vor
BMG: bislang keine Stellungnahme

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Teilt das Bundesministerium für Gesundheit die vom Kanzleramt formulierte Linie, wonach der Staat für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen keine inhaltliche Steuerungsverantwortung trägt und Entscheidungen vollständig in der Selbstverwaltung liegen?
  2. Falls nein: In welchen Punkten unterscheidet sich die fachliche Bewertung des Bundesministeriums für Gesundheit von der Einschätzung des Kanzleramts?
  3. Falls ja: Welche Rolle sieht das Bundesministerium für Gesundheit künftig für sich selbst in der gesundheitspolitischen Rahmensetzung jenseits formaler Gesetzgebung, insbesondere mit Blick auf Versorgungsvielfalt und Therapiefreiheit?
  4. Rechnet das Bundesministerium für Gesundheit vor dem Hintergrund steigender Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung damit, dass Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen aus Kostengründen streichen werden?
  5. Wann ist mit einer inhaltlichen Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf diese Presseanfrage zu rechnen?

Mir ist wichtig zu betonen, dass es hierbei nicht ausschließlich um die Homöopathie geht. Diese ist lediglich ein Beispiel für eine grundsätzliche ordnungspolitische Frage nach der Rolle des Staates im Gesundheitssystem und nach politischer Verantwortung für die Versorgung.

Da zu dieser Thematik bereits Stellungnahmen aus Kanzleramt, Politik und Selbstverwaltung vorliegen, würde ich mich freuen, auch die fachliche Einordnung des Bundesministeriums für Gesundheit berücksichtigen zu können. Zur Transparenz habe ich diese Anfrage auch dem Sprecher der Bundesregierung sowie dem Bundeskanzleramt zur Kenntnisnahme gegeben.

Zur Transparenz weise ich zudem darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit auf frühere Presseanfragen von mir bereits geantwortet hat (siehe Anlage 8). Die Anfrage wurde damals journalistisch behandelt und beantwortet. Eine entsprechende Antwort aus dem Referat Presse ist unten vollständig dokumentiert.

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Stellungnahme zu den oben formulierten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist

Redakteur Homoeopathiewatchblog.de
Redakteur Heilpraktiker-Newsblog.de

redaktion@homoeopathiewatchblog.de
Telefon: +49 40 228 60 148
Hamburg

 

 

Hintergrund / vollständige Dokumentation

  1. Kanzleramt – Stellungnahme Thorsten Frei (CDU)
  1. Öffentliche Nachfrage an das Kanzleramt
  1. SPD – gesundheitspolitische Stellungnahme
  1. CSU – gesundheitspolitische Stellungnahme

5. Die Linke – gesundheitspolitische Stellungnahme

  • Datum: Januar 2026
  • Absender: Partei Die Linke (gesundheitspolitische Einordnung gegenüber dem Homoeopathiewatchblog)
  • Kernaussage:
    Zusatzleistungen seien keine bloße Wettbewerbsfrage. Der Staat trage Verantwortung für den Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfe sich aus dieser Verantwortung nicht zurückziehen.
  • Quelle:
    https://homoeopathiewatchblog.de/2026/01/22/partei-die-linke-homoeopathie/
  1. GKV-Spitzenverband

 

  1. Bundesministerium für Gesundheit
  • Presseanfrage: 18.01.2026
  • Status: bislang keine inhaltliche Antwort
  • Besonderheit: fachlich zuständiges Ressort ohne öffentliche Einordnung trotz mehrerer vorliegender Stellungnahmen anderer Akteure trotz unten dokumentierter Presseanfrage

 

Quelle: vollständiger Wortlaut der Presseanfrage vom 18.01.2026, unverändert.

 

Von: christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de“ <christian.j.becker.redaktion@homoeopathiewatchblog.de>

Betreff: Presseanfrage: Trägt das BMG den gesundheitspolitischen Richtungswechsel des Kanzleramts zu Zusatzleistungen mit?

Datum: 18. Januar 2026 um 04:18:24 MEZ

An: pressestelle@bmg.bund.de

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie als Gesundheitsjournalist und Redakteur des Homoeopathiewatchblog.de mit einer Presseanfrage zur aktuellen gesundheitspolitischen Linie der Bundesregierung.

Hintergrund ist eine Antwort von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) auf der Plattform Abgeordnetenwatch vom 30. Dezember 2025 (siehe Anlage). Herr Frei erklärte dort, es sei nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen. Die Krankenkassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Politische Vorgaben lehnte er ausdrücklich ab.

Diese Aussage steht im zeitlichen Zusammenhang mit der aktuellen Spardebatte in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie mit öffentlichen Ankündigungen von Leistungskürzungen. Sie markiert einen ordnungspolitischen Richtungswechsel: Der Staat zieht sich aus der Verantwortung für die inhaltliche Steuerung der Versorgung zurück und verlagert Entscheidungen vollständig in die Selbstverwaltung der Krankenkassen.

Ich habe Kanzleramtschef Frei hierzu am 14. Januar 2026 (siehe Anlage) öffentlich auf Abgeordnetenwatch sowie per Presseanfrage um eine Klarstellung gebeten. Diese Anfrage ist bislang unbeantwortet.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um eine Einordnung aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums:

  1. Ist die von Kanzleramtschef Thorsten Frei formulierte Linie – wonach der Staat keine inhaltlichen Vorgaben mehr zu Zusatzleistungen der Krankenkassen machen soll – offizielle Position der Bundesregierung?
  2. Teilt das Bundesgesundheitsministerium die Auffassung, dass die Entscheidung über freiwillige Satzungsleistungen künftig vollständig in der Verantwortung der Krankenkassen liegen soll?
  3. Sieht das Bundesgesundheitsministerium politischen Handlungsbedarf, um Therapiefreiheit und Versorgungsvielfalt im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern?
  4. Rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass Krankenkassen vor dem Hintergrund steigender Defizite und Beitragssätze Zusatzleistungen, beispielsweise die Homöopathie, aus Kostengründen streichen werden?

Mir ist wichtig zu betonen: Es geht hier nicht nur um Homöopathie. Homöopathie ist lediglich ein Beispiel für eine größere ordnungspolitische Frage. Es geht um die Rolle des Staates im Gesundheitssystem, um Verantwortung für die Versorgung und um Transparenz politischer Entscheidungen.

Eine solche Weichenstellung darf nicht beiläufig durch das Kanzleramt auf einer Dialogplattform wie Abgeordnetenwatch erfolgen, sondern gehört in die öffentliche politische Debatte – so, wie es dem demokratischen Selbstverständnis unseres Grundgesetzes entspricht.

Über eine kurze Stellungnahme in den nächsten Tagen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian J. Becker

Gesundheitsjournalist
Redakteur Homoeopathiewatchblog.de
Redakteur Heilpraktiker-Newsblog.de

E-Mail: redaktion@homoeopathiewatchblog.de
Telefon: +49 40 228 60 148

Hamburg

 

Anlage: Hintergrund / Quellen

Antwort von Kanzleramtschef Thorsten Frei auf Abgeordnetenwatch vom 30.12.2025 zum Richtungswechsel bei Zusatzleistungen der Krankenkassen
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/welche-leistungen-der-krankenkassen-wuerden-sie-den-gerne-streichen

Öffentliche Nachfrage von Christian J. Becker, Gesundheitsjournalist, auf Abgeordnetenwatch zu der Aussage Freis vom 30.12. (gestellt am 14.01.2026)
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/gilt-ihre-linie-zur-leistungsfreiheit-der-krankenkassen-auch-fuer-die-homoeopathie

 

 

 

 

8.Dokumentation: frühere Antwort des BMG auf Presseanfrage

Von: Hajebi, Parissa – Referat Presse, Bundesministerium für Gesundheit
Datum: 10.12.2024
Betreff: AW: Presseanfrage Empir. Heilpraktiker-Gutachten – Veröffentlichungstermin?

Sehr geehrter Herr Becker,

das Gutachten wurde dem Bundesministerium für Gesundheit nach kurzer Fristverlängerung im November 2024 vorgelegt. Zur Zeit befindet es sich im Abnahmeprozess. Nach Abnahme wird es auf der Internetseite des BMG veröffentlicht werden. Angestrebt wird eine Veröffentlichung im 1. Quartal 2025.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Parissa Hajebi
Referat Presse
Bundesministerium für Gesundheit


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