Anfang Februar (6.2.) hatte Simone Borchardt als die ranghöchste gesundheitspolitische Fachpolitikerin von CDU/CSU öffentlich auf Abgeordnetenwatch erklärt, dass die Bundesregierung aktuell ein neues Berufsgesetz Osteopathie vorbereitet. Der Homoeopathiewatchblog hatte die Brisanz der Äußerung erkannt und darauf Anfang Februar (9.2.) in mehreren Artikeln hingewiesen (Link). Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union und zeitgleich Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der Union zeigt mit detaillierten Antworten auf Abgeordnetenwatch, in welche Richtung ein Gesetz wie das Osteopathie-Berufsgesetz politisch gesteuert werden soll – lange bevor der eigentliche Gesetzentwurf veröffentlicht wird. Diese Arbeitsgruppe bereitet die Grundlagen, auf denen im Anschluss das Gesundheitsministerium das Gesetz schreibt.
Wie entsteht eigentlich ein Gesetz? Welche Einflussmöglichkeiten gibt es für Heilpraktiker und ihre Verbände? Diese Themen ordne ich in diesem Artikel ein. Da viele homöopathisch tätigen Heilpraktiker als weitere Therapie Osteopathie einsetzen, schreibe ich darüber auch im Homoeopathiewatchblog.
Warum sich Politiker früh zu einem Gesetz auf Abgeordnetenwatch äußern
Wenn eine ranghohe Fachpolitikerin wie Simone Borchardt (CDU) auf Abgeordnetenwatch Anfang Februar ausführlich erklärt, wie sie sich Osteopathie oder sektorale Heilpraktiker-Psychotherapie künftig vorstellt, ist das kein Zufall. Es zeigt, dass das Gesetzgebungsverfahren schon weit fortgeschritten ist und die Vorbereitungsphase verlassen hat. Abgeordnetenwatch ist der klassische öffentliche Vorbereitungsraum für politische Themen und Gesetze für ein kleines Fachpublikum. Dort lesen vor allem Fachpolitiker und Journalisten und besonders interessierte Bürger.
- Die CDU-Sprecherin testet Argumente und Widerstände auf Abgeordnetenwatch: Was kommt bei Heilpraktikern und Bürgern an, was stößt auf Widerstand? So konnte Frau Borchardt feststellen, dass ihr Thema aktuell auf Abgeordnetenwatch nur bei einem Journalisten (dem Homoeopathiewatchblog mit mehreren Artikeln zum Thema seit Anfang Februar (Link) auf Aufmerksamkeit stieß, die zu Berichterstattung und Presseanfrage an die Politikerin führte. Sie konnte aber auch feststellen, dass Heilpraktikerverbände zu dem Thema öffentlich noch nicht oder nur vereinzelt reagieren.
- Die CDU-Sprecherin setzt auf Abgeordnetenwatch politische Leitplanken, bevor der Text des Gesetzes überhaupt geschrieben ist – etwa, dass neue Berufsgesetze, höhere Qualifikationen oder eine stärkere Anbindung an Ärzte gewünscht sind.
Für Heilpraktiker und ihre Patienten ist das ein Frühwarnsignal: In diesen Antworten sieht man, welche Lösungen in Ministerien und Fraktionen schon vorbereitet werden – zum Beispiel ein eigenes Osteopathie-Berufsgesetz, das einen neuen Heilberuf ohne bisher notwendige Heilpraktikererlaubnis plant.
Wie entsteht im nächsten Schritt das Osteopathie-Berufsgesetz?
Schritt 1: Der Referentenentwurf im Ministerium
Bevor ein Gesetz in die Öffentlichkeit kommt, entsteht im zuständigen Bundesministerium ein Referentenentwurf.
- Im Fall Osteopathie ist das das Bundesgesundheitsministerium, Fachabteilung „Medizin- und Berufsrecht, Prävention“.
- Dort sitzen Fachreferenten, die den ersten Text schreiben und dabei verschiedene Akteure einbinden: Verbände, Fachgesellschaften, Kammern, manchmal auch Krankenkassen und Wissenschaftler.
In dieser Phase können Verbände – also auch Heilpraktikerverbände –proaktiv (also ungefragt von sich aus) Stellungnahmen abgeben oder in Hintergrundgesprächen versuchen, Formulierungen zu beeinflussen. Für Außenstehende ist diese Phase oft unsichtbar, gerade deshalb werden öffentliche Aussagen von Politikerinnen vorher so wichtig: Sie geben Hinweise, wessen Positionen in den Entwurf einfließen sollen.
Schritt 2: Ressortabstimmung und Stellungnahmen
Ist der Referentenentwurf fertig, beginnt die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
- Andere Ministerien prüfen, ob der Entwurf zu ihren Zuständigkeiten passt – zum Beispiel das Justizministerium (Verfassungsmäßigkeit, Grundrechte), das Bildungsministerium (Ausbildungsfragen) oder das Finanzministerium (Kosten).
- Parallel dazu läuft eine Verbändeanhörung: Länder, Behörden und Verbände können schriftlich Stellung nehmen, Kritik und Änderungsvorschläge schicken.
Gerade hier wäre es für Heilpraktiker wichtig, dass ihre Verbände aktiv sind – denn an diesem Punkt lassen sich Berufsbezeichnungen, Übergangsregelungen und Zuständigkeiten noch verändern. Schweigen bedeutet, andere sprechen an ihrer Stelle.
Schritt 3: Vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf
Wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist und Stellungnahmen eingearbeitet wurden, entscheidet das Bundeskabinett.
- Stimmt das Kabinett zu, wird aus dem Referentenentwurf der Regierungsentwurf (auch Kabinettsentwurf genannt).
- Dieser Entwurf wird zuerst dem Bundesrat zugeleitet, der eine Stellungnahme abgeben kann.
Spätestens jetzt wird das Vorhaben öffentlich: Der Text ist in der Regel über die Webseiten von Ministerien oder den Bundestag einsehbar. Für Blogs wie den Homoeopathiewatchblog ist das der Moment, den Inhalt Zeile für Zeile zu analysieren und verständlich für seine Leser aufzubereiten – etwa, ob Osteopathie künftig nur noch von einem neuen Berufsstand ausgeübt werden darf oder ob Heilpraktiker weiter einbezogen sind.
Schritt 4: Die drei Lesungen im Bundestag
Im Deutschen Bundestag durchläuft der Gesetzentwurf drei Lesungen.
- Erste Lesung: Der Entwurf wird vorgestellt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen (z.B. Gesundheitsausschuss). Diese können Sachverständige und Verbände zu Anhörungen einladen.
- Ausschussphase: Hier werden die entscheidenden Änderungen ausgehandelt. Abgeordnete können Änderungsanträge formulieren, auch auf Basis von Bürgerprotesten, Expertenanhörungen oder Medienberichten.
- Zweite Lesung: Der geänderte Entwurf wird beraten, Änderungsanträge können noch gestellt werden.
- Dritte Lesung: Schlussdebatte und endgültige Abstimmung im Plenum.
Für engagierte Patienten und Heilpraktiker ist vor allem die Ausschussphase wichtig: Protestbriefe, offene Briefe, Petitionen und Medienberichte können Abgeordnete unter Druck setzen, bestimmte Regelungen abzumildern oder Übergangsfristen einzubauen.
Schritt 5: Bundesrat, Vermittlungsausschuss und Bundespräsident
Nach der Verabschiedung im Bundestag geht das Gesetz erneut in den Bundesrat.
- Handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz (z.B. wenn Länderzuständigkeiten betroffen sind), muss der Bundesrat zustimmen.
- Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der vom Bundestag überstimmt werden kann.
Kommt es zu Streit, wird der Vermittlungsausschuss angerufen – ein Gremium aus Bundestags- und Bundesratsvertretern, das einen Kompromiss aushandelt.
Am Ende unterschreiben die zuständigen Minister, der Bundeskanzler und der Bundespräsident. Dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Warum das für Osteopathie – und Heilpraktiker – so wichtig ist
Beim geplanten Osteopathie-Berufsgesetz entscheidet dieser Ablauf:
- wie Osteopathie ein eigener Heilberuf mit geschützter Berufsbezeichnung wird,
- wie Heilpraktiker zukünftig osteopathisch arbeiten dürfen oder ganz ausgeschlossen werden können,
- wie es Bestandsschutz für bereits tätige Heilpraktiker mit Osteopathie-Schwerpunkt gibt.
- Je früher Patienten und Heilpraktiker verstehen, wie das Gesetzgebungsverfahren funktioniert, desto gezielter können sie an den richtigen Stellen Druck machen – etwa durch Bürgerfragen auf Abgeordnetenwatch, durch Stellungnahmen in Anhörungen oder durch Kampagnen, die Abgeordnete in den Ausschüssen erreichen.
Gerade weil sich Regierungspolitikerinnen wie Simone Borchardt (CDU) schon vor dem Referentenentwurf öffentlich positionieren, ist klar: Die Richtung wird jetzt festgelegt. Wer den Heilpraktikerberuf und komplementäre Verfahren wie Osteopathie oder Homöopathie erhalten will, muss das Gesetzgebungsverfahren nicht nur kennen – sondern aktiv nutzen.
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