Die geplante Streichung der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhält Unterstützung aus einer Richtung, die bislang kaum im Fokus der Debatte stand: dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In seiner Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni fordert die Verbraucherzentrale nicht nur das Ende der Erstattung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin. Sie spricht sich auch dafür aus, dass Krankenkassen künftig keine privaten Zusatzversicherungen für diese Leistungen mehr vermitteln dürfen.
Der vzbv gehört zu den Organisationen, die ihre Position am 22. Juni in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses direkt vor den Bundestagsabgeordneten vertreten können. Homöopathie- und Anthroposophie-Verbände erhalten diese Möglichkeit nicht. Sie wurden nicht zur Anhörung eingeladen und können ihre Argumente deshalb nicht selbst im Ausschuss vortragen.
„Aus für Homöopathie und Anthroposophie“ sei der richtige Ansatz, so der VZBV
Die Verbraucherzentrale begrüßt die Regelung der Bundesregierung ausdrücklich. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen bei den Früherkennungsuntersuchungen (…) bei den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Aus für Homöopathie und Anthroposophie) (…) sind der richtige Ansatz.“
Doch dabei bleibt es nicht. Der Verbraucherzentrale fordert, den gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung konsequent am Nutzen auszurichten. Auch freiwillige Satzungsleistungen sollen künftig auf Nutzen und Risiken überprüft werden. Neue Satzungsleistungen sollen nur noch genehmigt werden, wenn ein Nutzennachweis vorliegt.
Angriff auf die Regelung der Bundesregierung
Besonders gefährlich für die Homöopathie ist eine weitere Forderung des vzbv. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt:
„Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“
Damit wollte die Bundesregierung offenbar deutlich machen: Die Finanzierung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin über Beitragsgelder soll zwar enden, Patienten sollen solche Leistungen aber weiterhin über private Zusatzversicherungen absichern können.
Genau diesen Passus möchte der Verbraucherzentrale Bundesverband streichen lassen.
In seiner Stellungnahme fordert der vzbv,
„im Gesetz klarzustellen, dass Krankenkassen ausschließlich für solche Leistungen private Zusatzversicherungen vermitteln dürfen, für die sie einen Nutzennachweis im Sinne patientenrelevanter Endpunkte (Mortalität oder Morbidität) vorlegen können; die Formulierung in der Begründung zu Nummer 8 (§ 11) bezüglich Arzneimitteln und Leistungen der Homöopathie und Anthroposophie ist konsequenterweise zu streichen“.
Der Verband beschränkt sich damit nicht auf die Forderung, Homöopathie und Anthroposophische Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen zu streichen. Er wendet sich auch gegen die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit, dass Krankenkassen weiterhin private Zusatzversicherungen für diese Leistungen vermitteln können.
Sollte sich diese Forderung durchsetzen, würde die bisher von der Bundesregierung vorgesehene Regelung weiter eingeschränk. Krankenkassen könnten dann keine Homöopathie-Zusatztarife mehr anbieten oder vermitteln, solange kein Nutzennachweis nach den vom vzbv geforderten Kriterien vorliegt.
Verbraucherschützer mit politischem Gewicht
Die Stellungnahme gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil der Verbraucherzentrale Bundesverband zu den einflussreichsten Verbraucherorganisationen Deutschlands gehört. Politik, Ministerien und Medien greifen regelmäßig auf Einschätzungen des Verbandes zurück, wenn es um die Interessen von Patienten und Versicherten geht.
Für die aktuelle Debatte ist zudem bemerkenswert, dass die Positionen des vzbv nicht erstmals im Gesetzgebungsverfahren auftauchen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte den Verband bereits im Rahmen ihrer Arbeiten als Sachverständigen im Rahmen des Gutachtens angehört. In ihrem Abschlussbericht empfahl die Kommission später unter anderem, Homöopathie und Anthroposophische Medizin aus den Satzungsleistungen der Krankenkassen zu streichen.
Die nun vorgelegte Stellungnahme zeigt damit, dass der vzbv seinen damaligen Kurs nicht nur bestätigt, sondern in einem wichtigen Punkt sogar verschärft. Während die Finanzkommission und die Bundesregierung die Vermittlung privater Zusatzversicherungen für Homöopathie weiterhin zulassen wollen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband inzwischen, auch diese Möglichkeit zu streichen.
Schärfer als Bundesregierung und Bundestagsmehrheit
Damit geht der vzbv deutlich weiter als die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf verfolgt bislang einen Kompromiss: Homöopathie soll nicht länger über Beitragsgelder finanziert werden, Patienten sollen die Leistungen aber weiterhin privat absichern können. Auch die meisten politischen Stellungnahmen der vergangenen Monate bewegten sich in diesem Rahmen.
Der vzbv verfolgt dagegen einen grundsätzlicheren Ansatz. Alles, was keinen ausreichenden Nutzennachweis besitzt, soll nach seiner Vorstellung weder Teil des Leistungskatalogs sein noch von Krankenkassen über Zusatzversicherungen vermittelt werden.
Was würde das für Patienten bedeuten?
Für Patienten hätte eine Umsetzung weitreichende Folgen. Die derzeit von vielen Krankenkassen angebotenen Homöopathie-Zusatztarife könnten nicht mehr über die Kassen vermittelt werden. Wer entsprechende Leistungen absichern möchte, müsste sich selbst auf dem privaten Versicherungsmarkt orientieren. Die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit solcher Angebote würde deutlich sinken.
Für viele Patienten wäre dies mehr als eine reine Finanzierungsfrage. Es wäre ein weiterer Schritt, Homöopathie aus dem Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu verdrängen.
Was würde das für Ärzte bedeuten?
Auch für homöopathisch tätige Ärzte hätte eine solche Regelung Konsequenzen. Bereits die geplante Streichung der Satzungsleistungen würde den Zugang vieler Patienten erschweren. Fiele zusätzlich die Vermittlung privater Zusatzversicherungen über Krankenkassen weg, würde ein weiterer wichtiger Zugangsweg entfallen.
Die Stellungnahme des vzbv zeigt damit, dass die aktuelle Debatte längst nicht mehr nur um Einsparungen von wenigen Millionen Euro kreist. Dahinter steht eine grundsätzliche Frage: Soll Homöopathie lediglich nicht mehr von der GKV bezahlt werden oder soll sie schrittweise vollständig aus dem Einflussbereich der gesetzlichen Krankenversicherung verschwinden?
Mit seiner Forderung nach dem Ende der Zusatzversicherungsvermittlung vertritt der Verbraucherzentrale Bundesverband bislang die weitreichendste Position aller bekannten Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
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