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Eine Leistung von Heilpraktikern kann gemäß der jetzigen Regelung nicht von den GKV erstattet werden. Manche Wahltarife der GKV (die ja jetzt vom Gesundheitsminister abgeschafft werden möchten) sieht allerdings einen Zuschuss zu HP-Behandlungen generell vor. Wenn man sich die GebüH der HP ansieht, die Grundlage der Erstattung durch die PKV, Zusatzversicherungen und Beihilfe (hier noch einmal gekürzt) ist, kann sich kein HP wünschen auf dieser Grundlage durch die GKV erstattet zu werden, weil die Erstattung einer Behandlung eines GKV-Mitglieds einen wirtschaftlichen Betrieb einer HP-Praxis nicht ermöglichen würde.
Ja, es wäre sinnvoll eine Liste von allen klassisch arbeitenden Homöopathen (Einzelmittelverordnung nach ausführlicher Anamnese – 1,5 – 2,5 Std., Repertorisation, Materiamedika-Abgleich, ausführliche Dokumentation der Verordnung etc.) ins Netz zu stellen unabhängig von Mitgliedschaften irgendwelcher Institutionen.
Also, Homöopathie wird nur erstattet wenn sie von den Ärzten ausgeübt wird. Warum halten Sie das für richtig – (Hinweis: die Leistungen der Heilpraktiker sind (noch) nicht Regelleistung der Krankenkassen, was ich als Globuli-Verwender für sinnvoll hielte). ?
Die meisten von den homöopathischen Ärzten üben keine klassische Homöopathie aus sondern die Naturheilkunde zu der Komplexhomöopathie gehört. Oder machen sie eine pauschale Homöopathie ohne zu Repertorisieren um danach Antibiotika zu verschreiben nach dem Motto – die Homöopathie hat nicht gewirkt, dann jetzt kommt das Antibiotika.
Zum Zweiten außer den Heilpraktiker, die sich für teures Geld als Homöopathen zertifiziert ließen gibt es auch viele „freie“ Heilpraktiker die die klassische Homöopathie ausüben.
Wenn Sie schon recherchieren dann richtig !
Marzenna Pelzer Hp