Mit Darstellung der Rechtslage am Artikelende
Auf Twitter/X tritt der Account @ApothekerDer, sichtbar als „#DerApotheker“, seit Jahren sehr aktiv auf. Laut öffentlich zugänglichen Profilangaben folgen ihm rund 66.000 Menschen, er folgt selbst etwa 860 Accounts. Über die Jahre hat sich ein umfangreicher Feed aufgebaut, der regelmäßig in Diskussionen zu Medizin, Evidenz und Gesundheitsthemen eingreift.
Der Account versteht sich als „skeptisch“. In vielen Beiträgen richtet sich die Kritik gegen Homöopathie – und zunehmend auch gegen Heilpraktiker. Die Tonlage ist in der öffentlichen Wahrnehmung häufig stark zugespitzt und konfrontativ. Beobachtbare Formulierungen lassen bei vielen Leserinnen und Lesern den Eindruck entstehen, dass weniger eine offene Diskussion befördert wird, sondern vielmehr ein Stil, der teilweise delegitimierend und provokativ wirkt.
Aus öffentlich verfügbaren Profildaten geht hervor, dass @ApothekerDer keinen Klarnamen veröffentlicht. In der Profilbeschreibung findet sich stattdessen eine Anwaltsadresse. Ob diese Adresse – wie sie angegeben ist – tatsächlich inhaltlich mit dem Account zusammenhängt oder lediglich als Kontaktmöglichkeit dient, lässt sich anhand der öffentlichen Informationen nicht eindeutig klären. Diese Unklarheit bedeutet rechtlich nicht, dass die Adresse automatisch als „Schutzwall“ fungiert; sie wirft aber Fragen zur Transparenz auf.
In verschiedenen Ländern wird derzeit darüber diskutiert, ob anonyme Accounts stärker reguliert werden sollen, weil problematische Inhalte im Netz schwerer zuzuordnen sind, wenn die Urheber anonym bleiben. Dort, etwa in einigen US-Bundesstaaten oder Australien, existieren Regelungen, die eine verpflichtende Klarnamensnennung in bestimmten sozialen Netzwerken vorsieht. In Deutschland besteht derzeit keine allgemeine Pflicht zur Nennung des Klarnamens auf solchen Plattformen.
Warum @ApothekerDer Wirkung entfalten kann
Ein Blick in die Follower-Liste von @ApothekerDer (66.000 Follower, Stand: 29.12.2025) zeigt, dass der Account weit über eine kleine Diskussionsblase hinausreicht. Dort finden sich Menschen und Institutionen, die in der Gesundheitsdebatte aktiv sind und damit Themen weitertragen können.
Unter den Followern befinden sich u. a. Menschen, die öffentlich als Journalistinnen und Journalisten wahrgenommen werden, sowie Personen, die in gesundheitspolitischen Zusammenhängen stehen. Die Sichtbarkeit eines Accounts allein bedeutet nicht zwangsläufig Zustimmung zu seinen Inhalten oder eine direkte Einflussnahme; es bedeutet lediglich, dass diese Profile öffentlich den Account beobachten. Diese Unterscheidung ist wichtig und wird hier bewusst getroffen.
Offene Identitäts- und Berufsfragen
Mit Blick auf das Profil stellen sich naheliegende Fragen:
• Ist „Der Apotheker“ tatsächlich approbierter Apotheker im Sinne einer rechtlich geschützten Berufsbezeichnung?
• Oder nutzt hier jemand die Bezeichnung als Rolle oder Marke, ohne transparent zu machen, wer dahintersteht?
• Welche Funktion hat die genannte Anwaltsadresse: neutrale Kontaktmöglichkeit oder ein zusätzlicher rechtlicher Ansprechpartner?
Die Berufsbezeichnung „Apotheker/Apothekerin“ ist in Deutschland geschützt. Wer sie führt, braucht einen entsprechenden Abschluss und eine Approbation. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, einen solchen Nachweis im Profil zu veröffentlichen. Entscheidend ist aus rechtlicher Sicht, ob durch die Darstellung im Einzelfall ein irreführender Eindruck entsteht. Eine bloße Verwendung der Bezeichnung ohne Nachweis kann – je nach Kontext – Fragen zur rechtlichen Einordnung aufwerfen, wird hier jedoch nicht als unzweifelbare Tatsache behauptet.
Aus meiner Sicht als Journalist und der juristischen Sicht meines Anwalts entsteht an mehreren Stellen der Eindruck, dass auf dem Account verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern erwähnt und positiv dargestellt werden. Falls ein solcher Eindruck zutrifft, wäre zu prüfen, ob dies mit den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes vereinbar ist. Welche rechtlichen Folgen das im Einzelfall haben könnte, hängt von vielen Faktoren ab. Darüber entscheiden Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls Gerichte.
Ein Beispiel:
Das vom Apotheker beworbene Naproxen ist ein rezeptpflichtiges Arzneimittel. Apothekern ist laut Heilmittelwerbegesetz § 10 das Bewerben von rezeptpflichtigen Arzneimitteln gegenüber von Endverbrauchern verboten. Der Apotheker nutzt ein fragwürdiges Schlupfloch für seine Werbung, da er anonym agiert. Was passiert bei Verstößen: Verstöße können für den Apotheker Abmahnungen, Zwangsgelder, berufsgerichtliche Verfahren oder sogar Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen, besonders wenn die Gesundheit gefährdet wird.
Dieser Werbetweet für das verschreibungspflichtige Naproxen ist kein Einzelfall. Der Apotheker bewirbt auch ganz offen das verschreibungspflichtige Celecoxib:
So etwas ist in der ersten Stufe ein Fall für die Apothekerkammer und die Anwaltskammer. In der ersten Stufe.
Beispielhafte Inhalte und Kommunikationsstil
Skepsis und Kritik gehören zur öffentlichen Debatte. In Beiträgen des Accounts sind wiederkehrend Aussagen zu beobachten, die starke Verallgemeinerungen gegen Homöopathie und Heilpraktiker enthalten. Im Folgenden wird sinngemäß wiedergegeben, was öffentlich sichtbar ist, ohne diese Aussagen jeweils als eigene Bewertung zu übernehmen:
• Homöopathie sei „nur Placebo“ und verantwortlich handelnde Personen würden dies ignorieren.
• Heilpraktiker arbeiteten unwissenschaftlich.
• Ärztinnen, die Homöopathie anbieten, würden Patientinnen täuschen.
• Solange Pseudomedizin erlaubt sei, versage die Politik.
• Heilpraktiker verkauften falsche Hoffnung.
• Wer sein Kind homöopathisch behandeln lasse, handle fahrlässig.
Diese Wiedergabe dient der Beschreibung des Kommunikationsstils und ist kein Anspruch, diese Aussagen als empirische Wahrheit zu bestätigen. Sie zeigt ein wiederkehrendes Muster sehr zugespitzter Formulierungen, die in manchen Fällen kaum Raum für Differenzierung lassen oder ganze Berufsgruppen pauschalisierend bewerten.
Solche Botschaften können dazu beitragen, dass ein differenzierter Dialog schwerer wird und Gruppen unter Generalverdacht geraten. Das ist eine Analyse des Stils, keine unbezweifelte Behauptung über Motive oder Intentionen.
Warum diese Beobachtung wichtig ist
Homöopathie, Heilpraktiker, Apotheken, Ärztinnen und ihre Patientinnen sind Teil einer pluralen Gesundheitslandschaft. Diese Vielfalt verdient eine faire, sorgfältige und faktenbasierte öffentliche Diskussion. Anonyme Profile wie @ApothekerDer erwecken bei vielen Leserinnen den Eindruck, eine faire Diskussion zu suchen, während die Betrachterinnen zugleich wahrnehmen, dass Dauer-Zuspitzung die Debatte härter und weniger differenziert erscheinen lässt.
Fazit
Die Beiträge des anonymen Skeptiker-Accounts @ApothekerDer zeigen, wie aus Kritik ein Kommunikationsstil werden kann, der Debatten verschärft, statt Klarheit zu schaffen — während zentrale Fragen zu Identität, Verantwortlichkeit und Transparenz offen bleiben. Aus journalistischer und rechtlicher Perspektive gilt: Wer öffentlich Einfluss nimmt, sollte bereit sein, Verantwortung auch in Form von transparenter Identität zu übernehmen.
Öffentliche Diskussionen brauchen Haltung, überprüfbare Fakten und klare Benennung der Beteiligten. Wer mitreden will, sollte bereit sein, dafür auch erkennbar einzustehen. Dies gilt unabhängig davon, ob man sich selbst als Skeptiker versteht oder andere scharf kritisiert.
Ein Punkt bleibt offen: Warum nutzt ein privater X-Account wie #DerApotheker eine Anwaltskanzlei als Kontaktadresse, und welche rechtliche Rolle übernimmt diese Kanzlei konkret? Aus öffentlich zugänglichen Daten lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten; sie wäre Gegenstand weiterer Transparenzbemühungen.
Transparenz wäre für alle Beteiligten hilfreich — insbesondere, um Missverständnisse über Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Wenn Menschen in einer sensiblen Debatte andere öffentlich kritisieren, führt Transparenz in der Regel zu mehr Vertrauen und klareren Rahmenbedingungen.
Und hier einige Beispiel-Tweets von „Der Apotheker“ gegen Homöopathie und Heilpraktiker:
ANHANG
Auf meinen Beitrag sowie meine Kommunikation dazu auf Bluesky reagierte die Hamburger Rechtsanwältin Nina Diercks öffentlich auf Bluesky. Ich hatte sie – ebenso wie einige andere Accounts (u. a. GWUP) – über die Veröffentlichung des Artikels informiert.
Hintergrund meiner Kontaktaufnahme war folgender:
Im Impressum des Accounts „Der Apotheker“ (z. B. auf der zugehörigen Website derapotheker.info/meine-links/) heißt es:
Impressum: #DerApotheker
Ladungsfähige Anschrift:
Rechtsanwältin Nina Diercks
Anwaltskanzlei Diercks
Deepenstöcken 12
22529 Hamburg
Ich dokumentiere die Beiträge hier, weil sie Teil der öffentlichen Debatte – etwa auf Bluesky – rund um den Account #DerApotheker sind. Eine Aussage über eine mögliche inhaltliche oder rechtliche Verbindung zwischen Frau Diercks und dem Account ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Zitat (öffentliche Bluesky-Beiträge von RAin Nina Diercks, 1. Januar 2026):
Beitrag 1:
Link: https://bsky.app/profile/raindiercks.bsky.social/post/3mbea76x3mc2f
Antwort auf meinen Post:
Juristische Einordnungen sollten Sie besser denjenigen überlassen, die sich damit auskennen.
Ich empfehle Ihnen dringend, von mir gemachte Bilder aus Ihrem Blog unverzüglich zu entfernen und Spekulationen mit und rund um meinem Namen unverzüglich zu unterlassen.
Beitrag 2:
Link: https://bsky.app/profile/raindiercks.bsky.social/post/3mbe7zjyzf22f
Antwort auf meinen Post:
Sie wissen, oder sollten wissen, dass Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt.
Wenn Sie das nicht wissen, ist ihr Wissen diesbezüglich so veraltet wie das über „geliebte Steigerungsläufe an der Algarve.
Beitrag 3
Link https://bsky.app/profile/raindiercks.bsky.social/post/3mbedkwdfok2m
Antwort auf meinen Post:
Nochmal: Sie dokumentieren in Bezug auf meinen Namen dort rein gar nichts, Sie nehmen wilde Spekulationen und Sugesstionen vor. Eine rechtliche Erläuterung können Sie bei Ihrem Anwalt einholen. Oder eben nächste Woche Post von meinem erhalten.
Schönes neues Jahr.
Red. Hinweis: Diese Zitate geben den veröffentlichten Wortlaut wieder und enthalten keine eigene Bewertung.
Nach diversen Posts auf Bluesky habe ich Frau Diercks noch einmal per Bluesky kontaktiert und gefragt:
Im Rahmen der journalistischen Sorgfalt habe ich am 1. Januar 2026 eine Presseanfrage an Rechtsanwältin Nina Diercks gestellt (Thema: Verantwortung und Transparenz ).
Eine Antwort lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (noch) nicht vor.
Zur Dokumentation veröffentliche ich hier die öffentliche Anfrage auf Bluesky:
Wie reagieren die Skeptiker auf Artikel im Homoeopathiewatchblog?
Mit justiziabler Schmähkritik a la Verunglimpfungen, Hassmails etc. (Link).
Oder plötzlich steht der Skeptiker S. aus München vor der Redaktionsadresse des Watchblog. Oder die Skeptiker und ihre Anwälte wollen mit juristischen Drohungen die Presseberichterstattung beeinflussen. Das hat der Anwalt von Natalie G. kurz versucht.
Frau G. und ihr Anwalt haben aber offenbar schnell aus dem folgenden Fall gelernt:
Eine meiner journalistischen Spezialitäten ist es, Extreme so zu reizen, dass sie mich vor Gericht ziehen.
Und dann wird das ganze Konstrukt hinter dem Extremen inkl. ihrer Anwälte öffentlich und journalistisch ausgebreitet. Wie bei dem unten genannten Fall, bei dem es mir gelang, einen extrem Rechten vor Gericht zu ziehen. Ich habe gegen ihn vor Gericht gewonnen und durfte ihn mit Genehmigung des Gerichts einen „Nazi“ nennen.
Diese Methode dürfte auch bei einem „anonymen“ Hetzer der Skeptiker sehr interessant werden. Meinem Eindruck nach unterscheidet sich die Zielsetzung und Aggressivität vieler Skeptiker kaum von den Methoden politischer Extremisten. Es geht offenbar ums Zerstören.
Hier ein paar Beispiele aus den Medien, wie diese über meine Methode berichten, Extreme vor Gericht und ans Licht der Öffentlichkeit zu zerren:
Beim WDR https://www1.wdr.de/archiv/am-rechten-rand/burschenschaften122.html . (Zitat WDR online: „Das Bonner Landgericht hat im Streit zweier Burschenschafter entschieden. Der eine, ein liberaler, darf weiterhin behaupten, dass der andere, ein umstrittener Funktionär, „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“ innerhalb der Burschenschaften ist. Im Kern des gerichtlichen Verfahrens stand die Frage, ob der Beklagte Christian Becker weiterhin behaupten darf, Norbert Weidner sei „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht“. Ebenso erlaubt bleibt Beckers Äußerung, Weidner strebe die Gründung einer „rechtsextremen Studentenpartei“ an.“ „Der Kläger Norbert Weidner ist ehemaliger NRW-Landesgeschäftsführer der 1995 verbotenen, neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) und steht schon seit Längerem im Zentrum eines eskalierenden Streits zwischen mutmaßlich rechtsextremen und liberaleren Burschenschaftern. Erst kürzlich war Weidner, der Chefredakteur der Zeitschrift des Dachverbands Deutsche Burschenschaft ist, wegen eines Leserbriefs massiv in die Kritik geraten. Darin hatte er den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer als Landesverräter bezeichnet.“
Bei Spiegel online https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/burschenschafter-streiten-vor-gericht-um-rechtsextremismus-vorwurf-a-842548.html. (Zitat Spiegel Online: „Dass Becker seine Äußerungen unbedacht ins Netz gestellt hat, ist kaum zu vermuten. Becker leitet eine PR-Agentur, kennt sich aus mit Öffentlichkeitsarbeit. „Unser Motto ist klar: Erst wollen wir die Nazis auf die Palme bringen, dann vor den Kadi“, fasste er vor der Verhandlung fast schon fröhlich seine Strategie zusammen. Immerhin war es ihm gelungen, zum ersten Mal überhaupt interne burschenschaftliche Auseinandersetzungen in einem Gerichtsverfahren öffentlich zu machen. Wenn auch um den Preis, dass er seit Februar unter Polizeischutz steht und immer wieder anonymen Anfeindungen ausgesetzt ist.“)
Oder in der ZEIT https://www.zeit.de/gesellschaft/2012-06/burschenschaft-rechtsxtremismus-gericht (Zitat Zeit Online: „Becker aber kämpft für eine Burschenschaft, wie er sie aus Studienzeiten kennt: „pluralistisch, demokratieversessen und frei von rechtsextremistischem Einfluss“, sagt er. Sein Rechtsbeistand Ali Özkan will anhand von „Fakten und Indizien“ nachweisen, dass „Weidner mit der rechtsextremistischen Szene verflochten ist.“ Es geht um viel: Weidners Anwalt Björn Clemens – selbst Burschenschafter – hat die Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld gegen Becker beantragt, sollte der seine Darstellungen nicht unterlassen – „ersatzweise Ordnungshaft“. Die Initiative Burschenschafter gegen Neonazis hofft auf maximale öffentliche Wirkung des Gerichtsverfahrens. Becker sieht Symbolkraft auch darin, dass er mit dem Hamburger Juristen Ali Özkan einen türkischstämmigen Anwalt verpflichtete.“
Oder beim juristischen Fach-Medium LTO https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/burschenschaftsstreit-klischees-vor-dem-lg-bonn-rechtsextremismus-nazi (Zitat LTO: „Nun hagelt es Klagen, Strafanzeigen und Ausschlussverfahren: Weidner verklagt Becker auf Unterlassung und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro vor dem Landgericht (LG) Bonn. Unterlassungsklagen von drei weiteren Burschenschaftern gegen Becker sind bereits zugestellt. Becker nennt es: „Wir provozieren Klagen, um die Rechtsextremen raus in die Öffentlichkeit zu zerren.“ Die Diskussion solle öffentlich und nicht mehr in internen Hinterstübchen der Verbindungshäuser ausgetragen werden.“ … „Es ist ein Prozess voller Klischees. Alle Beteiligten halten sich fast schon übermotiviert an ihre Rolle. Der angebliche Nazi Norbert Weidner erscheint mit einem Anwalt, der selbst einmal stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei die Republikaner war.
Anti-Nazi Christian Becker hat einen Anwalt mit Migrationshintergrund. Becker trägt Schärpe und Anti-Hakenkreuzzeichen. Weidner versteckt sich hinter einer Sonnenbrille.
Becker veranstaltet vor der Verhandlung ein Pressegespräch. Beflissen und ausführlich plaudert er mit den Journalisten, während Norbert Weidner den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung mit einer Eskorte von Burschenschaftern stürmt. Vor die Gesichter halten sie die Wochenzeitung Junge Freiheit.
Auch die Journalisten gehen ganz in ihrer Rolle auf. Sie erscheinen zahlreich, mit Kameras und Mikrofonen, mehr als der Saal aufzunehmen vermag.“)
Auch beim Deutschlandfunk finden Sie einen Bericht https://www.deutschlandfunk.de/burschenschafter-vor-gericht-100.html .
Oder bei der Süddeutschen Zeitung https://www.sueddeutsche.de/bildung/urteil-nach-unterlassungsklage-burschenschaftler-darf-als-rechtsextrem-bezeichnet-werden-1.1409832 ,
oder bei der WELT https://www.welt.de/politik/article108267196/Gerichtsurteil-Burschenschafter-darf-rechtsextrem-genannt-werden.html
oder bei der TAZ https://taz.de/Streit-zwischen-Burschenschaftlern/!5090024/
Auch im Deutschen Bundestag war das Thema des Gerichtsprozesses ein Thema für eine Kleine Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/17/108/1710829.pdf
Ich freue mich, das Licht der Öffentlichkeit vor Gericht auf das Konstrukt der Anti-Homöopathie-Lobby am Beispiel von #DerApotheker und seines „juristischen“ Systems zu lenken.
Sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, bin ich überzeugt, dass Transparenz für alle Beteiligten hilfreich wäre. Öffentliche Verfahren können dazu beitragen, Strukturen sichtbar zu machen.
Erfahrungen zeigen: Anonyme Debatten führen selten zu Vertrauen. Transparenz stärkt am Ende alle Seiten, auch die Seite des anonymen Skeptikers und seiner juristischen Unterstützung und der Anti-Homöopathie-Lobby. Sie setzen sich nach eigenen Worten für Aufklärung ein, dass gilt aber auch für sie persönlich.
An den Betreiber des Accounts #DerApotheker: Ein paar klare Worte zur Rechtslage
Wer anonym auftritt, hart austeilt und gleichzeitig mit Anwälten arbeitet, verlässt sich gern auf einen Mythos: Dass man aus der Deckung heraus Druck machen könne, ohne selbst sichtbar zu werden.
Die Realität ist eine andere. Und sie ist einfach. Es gibt Rechtsschutz.
Aber er funktioniert nicht im Tarnmodus.
Damit der anonyme Apotheker versteht, wie die Dinge tatsächlich liegen, hier die nüchterne Einordnung eines Journalisten und Anwalts.
1. Abmahnung: Ohne Namen wird es sofort dünn
Ja, eine Abmahnung kann formal über einen Anwalt verschickt werden.
Aber:
-
Ein Anwalt handelt immer im Auftrag einer klar benannten Person.
-
In seriösen Abmahnungen steht der Name des Anspruchstellers.
Sonst bleibt unklar, wer überhaupt Rechte geltend macht.
Und der Empfänger kann völlig berechtigt antworten:
„Ich kenne Ihre Identität nicht. Ich kann Ihre Anspruchsberechtigung nicht prüfen.“
Es gibt gelegentlich Versuche, Abmahnungen ohne Namensnennung zu formulieren. Doch sobald widersprochen wird oder es ernst wird, bleibt nur eine Option:
Der Absender muss sich offenbaren.
Ansonsten verpufft die Sache rechtlich. Und zwar komplett.
2. Gerichtliche Schritte: Anonym geht hier gar nichts
Spätestens vor Gericht endet jede Illusion.
Kläger oder Antragsteller müssen:
-
mit bürgerlichem Namen auftreten
-
ihre Betroffenheit darlegen
-
und im Zweifel persönlich erscheinen oder sich vertreten lassen
Das Gericht prüft, ob die Person wirklich berechtigt ist, Ansprüche zu erheben. Eine „anonyme Klage“ gibt es im Zivilrecht praktisch nicht. Für den Account „Der Apotheker“ hieße das konkret:
- Name offenlegen
- Rolle und Betroffenheit erklären
- Verantwortung übernehmen
Ohne Klarnamen hat ein Verfahren keine reale Chance. Jeder Richter würde es so sehen.
3. Zur Rolle der Kanzlei
Eine Kanzlei kann nur dann selbst aktiv werden, wenn sie meint, dass ihre eigenen Rechte verletzt sind. Sie kann nicht stellvertretend „für den Account“ klagen, wenn dieser anonym bleiben will.
Auch hier gilt:
Wer Ansprüche erhebt, muss sagen, wer er ist.
Ohne dies bleibt nur Symbolpolitik – aber kein belastbarer Rechtsweg.
4. Strafanzeige: Klingt groß, bringt wenig
Ja, eine Strafanzeige kann anonym eingereicht werden.
Aber:
-
sie hilft nicht bei Unterlassung
-
sie hilft nicht bei Schadensersatz
-
und Behörden werden nur tätig, wenn der Verdacht klar, konkret und belegbar ist
Mehr Geräusch als Wirkung. Aber es wäre die Methode, die am besten zum Apotheker passt. Anonym agieren. Nachteil für den Apotheker: Das wird in der Folge juristisch und journalistisch für ihn persönlich nicht geräuschlos ablaufen.
Worum es am Ende wirklich geht
Wer regelmäßig wie der anonyme Account der Apotheker andere kritisiert, deren Arbeit infrage stellt und Kampagnen begleitet, nimmt Einfluss.
Einfluss bedeutet Verantwortung. Und Verantwortung bedeutet: Gesicht zeigen. Auch für den anonymen Account der Apotheker.
Wer dagegen anonym bleibt, aber mit juristischem Druck Presseberichterstattung wie die des Watchblog beeinflussen oder unterdrücken möchte, will beides gleichzeitig:
-
die Macht, Diskurse zu prägen
-
und den Komfort, nicht dafür einzustehen
Unser Rechtsstaat funktioniert anders.
Wer Rechtsmittel nutzen will, bekommt sie. Aber nur, wenn er bereit ist, mit eigenem Namen aufzutreten und seine Position transparent zu vertreten.
Das gilt für Ärztinnen, Heilpraktiker, Journalisten –
und auch für Skeptiker.
Gerade in einer so sensiblen Debatte sollte gelten:
Wer andere öffentlich kritisiert, sollte auch selbst klar erkennbar sein.
Transparenz schützt am Ende alle Seiten.
Anonymität schützt vor allem vor Verantwortung. Und Anonymität ist keine Methode der Aufklärung, auf die sich Skeptiker wie Sie, lieber „Apotheker“ gern berufen. Anonymität ist ganz einfach feige. Politische Extremisten nutzen gern Anonymität (siehe meinen Exkurs oben zu Gerichtsverfahren gegen einen Extremen), für einen selbsternannten Skeptiker ist das nicht glaubwürdig.
Dieser Artikel ist ein Teil der Mitmachkampagne #rettedeinehomöopathie.
Der Homoeopathiewatchblog arbeitet dafür mit seinen Lesern
aus der Homöopathie-Gemeinschaft zusammen.
Wir wollen zusammen die Sichtbarkeit der Homöopathie und
seiner Patienten, Heilpraktiker, Ärzte und Wissenschaftler verbessern.
Und wir wollen ein Auge auf die Homöopathie-Gegner haben.









