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Kanzleramtschef Frei formuliert Kurswechsel bei Kassenleistungen wie der Krebsvorsorge, Homöopathie, Reiseimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge, Hebammenleistungen, Zahnreinigung / Anfrage an Entscheider

Kanzleramtschef Frei formuliert Kurswechsel bei Kassenleistungen wie der Krebsvorsorge, Homöopathie, Reiseimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge, Hebammenleistungen, Zahnreinigung etc. /  Bundesregierung, SPD und Krankenkassen nun offiziell von Watchblog befragt / Inkl. journalistischer Vorhersage, wie diese reagieren werden

Seit Weihnachten vollzieht sich in der Gesundheitspolitik ein bemerkenswerter Richtungswechsel, der bislang weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit geblieben ist – und der bislang fast ausschließlich vom Homoeopathiewatchblog journalistisch begleitet wird.

Ausgangspunkt ist eine Antwort von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) auf der Bürgerplattform Abgeordnetenwatch vom 30. Dezember 2025 (Link). Dort erklärte Frei, es sei nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen. Die Krankenkassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Politische Vorgaben lehnte er ausdrücklich ab. Dies betrifft u.a. die Homöopathie. Diese Sätze klingen auf den ersten Blick technisch und beinahe beiläufig. Bei näherer Betrachtung markieren sie jedoch einen ordnungspolitischen Kurswechsel, der das Selbstverständnis der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend verändert.

Denn bislang verstand sich die Politik – unabhängig von parteipolitischen Differenzen – als mitverantwortlich für die Leitplanken der medizinischen Versorgung. Zusatzleistungen waren Teil eines politischen Rahmens, der Therapiefreiheit, Versorgungsvielfalt und soziale Absicherung miteinander verbinden sollte. Mit der neuen Linie des Kanzleramts ändert sich dieses Verständnis grundlegend.

Die Realität zeigt die Bedeutung der Zusatzleistungen. Jeder zweites Kassenmitglied nutzt sie. Wenn Frei sie zum möglichen Verbot durch die Kassen freigibt, betrifft das nicht nur die Homöopathie, sondern auch Krebsvorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge, Hebammen- und Geburtsvorbereitungsvorsorge, Zahnreinigung, Präventionskurse etc.


Der Kommentar des Homoeopathiewatchblog zur den Plänen des Kanzleramtsministers:

„Kanzleramtschef Thorsten Frei macht Krebsvorsorge und Homöopathie zur Sparmasse der Krankenkassen – und stiehlt sich aus der Verantwortung für die Gesundheit von 75 Millionen gesetzlich Versicherten.“


 

Ein Richtungswechsel mit weitreichenden Folgen – auch für die Homöopathie

Die Aussage des Kanzleramtschefs fällt in eine Phase massiver Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung. Steigende Beitragssätze, wachsende Defizite und eine offene Debatte über Leistungskürzungen prägen seit Monaten die gesundheitspolitische Agenda. Wirtschaftsweise hatten bereits über Weihnachten erklärt, auch Zusatzleistungen gehörten angesichts der angespannten Finanzlage auf den Prüfstand. Kurz darauf kündigte Frei an, es werde bei den Krankenkassen zu Leistungskürzungen kommen. Vor diesem Hintergrund erhält seine Abgeordnetenwatch-Antwort eine neue Dimension. Sie liefert den ordnungspolitischen Rahmen für einen breiten Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Verantwortung für die Versorgung.

Die Kernaussage lautet: Der Staat soll den Krankenkassen keine inhaltlichen Vorgaben mehr machen. Welche Zusatzleistungen erstattet werden, soll allein Sache der Kassen sein. Damit verlagert sich die Verantwortung für Versorgungsentscheidungen vollständig in die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Politische Leitplanken treten in den Hintergrund. Maßgeblich wird künftig vor allem die Kassenlage sein.

In der Praxis bedeutet das: Freiwillige Satzungsleistungen wie z.B. die Homöopathie können künftig allein nach wirtschaftlichen Kriterien von den Kassen bewertet und gestrichen werden – ohne politische Verantwortung, ohne parlamentarische Debatte und ohne gesundheitspolitische Grundsatzentscheidung.

Nachfrage an Frei bleibt bislang unbeantwortet

Vor diesem Hintergrund habe ich Kanzleramtschef Frei am 14. Januar 2026 (Link) öffentlich auf Abgeordnetenwatch sowie per Presseanfrage um eine Klarstellung gebeten. Konkret habe ich gefragt, ob diese Linie ausdrücklich auch für die Homöopathie gilt und ob es politisch gewollt ist, dass Krankenkassen solche Leistungen künftig aus Kostengründen streichen. Diese Anfrage ist bislang unbeantwortet.

Bundesregierung, SPD, Krankenkassen und Spitzenverband nun offiziell befragt

Um die politische Tragweite der neuen Linie einzuordnen, habe ich inzwischen weitere Akteure offiziell um Stellungnahme gebeten: das Bundesgesundheitsministerium, den Regierungssprecher, die SPD als Koalitionspartner, mehrere große gesetzliche Krankenkassen sowie den GKV-Spitzenverband.

Konkret geht es um zentrale Fragen:
Ist die von Kanzleramtschef Frei formulierte Linie offizielle Position der Bundesregierung? Trägt die Koalition den ordnungspolitischen Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung der Zusatzleistungen, wie z.B. der Homöopathie? Rechnen Ministerium und Kassen mit einem breiten Abbau freiwilliger Satzungsleistungen, wie z.B. der Homöopathie? Und wie soll Versorgungsvielfalt künftig abgesichert werden, wenn politische Leitplanken entfallen?

Diese Fragen betreffen nicht nur einzelne Therapierichtungen. Sie betreffen Millionen Versicherte und das Selbstverständnis des Sozialstaats im Gesundheitswesen.

Eine ordnungspolitische Weichenstellung gehört in die öffentliche Debatte

Eine solche Richtungsentscheidung darf nicht beiläufig auf einer Dialogplattform wie Abgeordnetenwatch oder in Blogs formuliert werden. Sie gehört in den Bundestag. Sie gehört in die gesundheitspolitische Debatte. Und sie gehört in die Öffentlichkeit.

Dass bislang fast ausschließlich der Watchblog diesen Kurswechsel öffentlich dokumentiert, einordnet und politisch beschreibt, ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Lücke in der aktuellen gesundheitspolitischen Berichterstattung.

Sobald Stellungnahmen vorliegen, wird der Watchblog darüber berichten. Denn dieser Richtungswechsel betrifft Millionen Versicherte. Und er verdient öffentliche Aufmerksamkeit.


Anhang: Wie Politik auf solche Anfragen typischerweise reagiert – eine Lesehilfe

Viele Leser fragen sich, warum politische Anfragen oft nicht klar mit Ja oder Nein beantwortet werden. Der Grund liegt in der Funktionsweise des politischen Betriebs. Gerade bei ordnungspolitisch sensiblen Themen werden Positionen selten spontan öffentlich formuliert, sondern intern abgestimmt.

Typische Antwortmuster lassen sich dennoch gut erkennen.

1) Das Kanzleramt und der Regierungssprecher

Hier ist das wahrscheinlichste Muster:

Formel: Entschärfung durch Verwaltungsrhetorik

„Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein bewährtes System der Selbstverwaltung.
Zusatzleistungen liegen im Ermessen der Krankenkassen.
Die Bundesregierung hält am bestehenden Ordnungsrahmen fest.“

Übersetzung:
Man bestätigt nichts, dementiert nichts, erklärt den Status quo und vermeidet jede politische Festlegung. Politische Fragen werden in technische Systembeschreibungen zurückübersetzt.

Das Kanzleramt wird versuchen, aus der politischen Kursfrage wieder eine Verwaltungsfrage zu machen.

Plan B: Kanzleramt und Regierungssprecher werden ein Interview in einem regierungsnahen Medium wie der Rheinischen Post platzieren, um das Thema zu kontrollieren.


2) Das Bundesgesundheitsministerium

Hier kommt meist eine Variante von:

Formel: Rückzug auf geltendes Recht

„Die gesetzlichen Grundlagen zur Selbstverwaltung der Krankenkassen bestehen unverändert fort.
Zusatzleistungen sind freiwillige Satzungsleistungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen an diesem Ordnungsrahmen.“

Typisch ist auch der Satz:

„Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.“

Übersetzung:
Man beantwortet nicht die Frage nach dem politischen Kurs, sondern erklärt nur, wie das System aktuell organisiert ist. Damit wird der Eindruck erzeugt, es habe sich nichts verändert – obwohl sich die politische Haltung sehr wohl verändert haben kann.


3) Die SPD als Koalitionspartner

Hier wird es politisch interessant, denn die SPD steht zwischen Regierungsdisziplin und sozialpolitischem Selbstverständnis.

Realistisch sind zwei Linien:

Variante A: Koalitionstreue

„Die SPD steht zur Selbstverwaltung der Krankenkassen.
Gleichzeitig ist uns eine solidarische und hochwertige Versorgung wichtig.
Konkrete Kürzungspläne liegen uns derzeit nicht vor.“

Übersetzung:
Man weicht aus, vermeidet Konflikte mit dem Kanzleramt, hält sich aber rhetorisch alle Optionen offen.

Variante B: Vorsichtige Distanz

„Die SPD legt großen Wert auf Versorgungssicherheit und Therapiefreiheit.
Entscheidungen über Leistungen dürfen nicht allein nach Kassenlage getroffen werden.“

Übersetzung:
Man markiert eine politische Position, ohne den Kanzleramtschef frontal zu kritisieren.

Hier zeigt sich erstmals, ob es innerhalb der Koalition unterschiedliche Lesarten von Freis Aussage gibt.


4) Die Krankenkassen

Die Kassen reagieren in der Regel sehr defensiv:

Formel: Verantwortung nach oben abgeben

„Die Krankenkassen handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Über den Umfang freiwilliger Satzungsleistungen entscheiden die jeweiligen Verwaltungsräte.“

Häufig ergänzt um:

„Angesichts der angespannten Finanzlage müssen alle Leistungen regelmäßig überprüft werden.“

Übersetzung:
Man will nicht als politischer Akteur erscheinen, sondern als bloßer Vollzugsorganisator. Gleichzeitig wird deutlich, dass wirtschaftlicher Druck künftig eine größere Rolle spielen wird.


5) Der GKV-Spitzenverband

Hier kommt meist eine sehr glatte politische Stellungnahme:

„Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen.
Die Sicherung der Beitragsstabilität hat oberste Priorität.
Zusatzleistungen sind freiwillige Angebote der Kassen.“

Übersetzung:
Der Verband wird die Linie des Kanzleramts faktisch stützen, ohne sie ausdrücklich zu zitieren.


Warum Antworten oft auf sich warten lassen

In Berlin gilt: Schweigen ist selten eine zufällige Kommunikationspanne.
Gerade bei ordnungspolitisch sensiblen Themen wird zunächst intern abgestimmt, bevor öffentlich Position bezogen wird. Ministerien stimmen sich mit dem Kanzleramt ab, Koalitionspartner untereinander, Verbände mit ihren Mitgliedskassen.

Öffentliche Antworten kommen meist erst, wenn eine Linie abgestimmt ist.

Fazit

Was hier verhandelt wird, ist keine technische Detailfrage. Es geht um die Rolle des Staates im Gesundheitssystem. Es geht um politische Verantwortung für Versorgungsvielfalt, z.B. für Menschen, die Homöopathie einsetzen möchten.
Und es geht um die Frage, ob künftig betriebswirtschaftliche Zwänge an die Stelle politischer Steuerung treten.

Dass dieser Prozess bislang fast ausschließlich vom Watchblog öffentlich dokumentiert und eingeordnet wird, ist kein Zufall – sondern Ausdruck einer Lücke in der aktuellen gesundheitspolitischen Berichterstattung.


Erläuterung: Welche Zusatzleistungen wären vom Kurswechsel betroffen – und wie viele Versicherte nutzen sie?

Wenn Kanzleramtschef Thorsten Frei erklärt, der Staat solle den Krankenkassen keine inhaltlichen Vorgaben mehr zu Zusatzleistungen machen, dann betrifft das nicht nur eine einzelne Therapieform. Es betrifft einen ganzen Versorgungsbereich, den Millionen gesetzlich Versicherte heute ganz selbstverständlich nutzen. Nach Angaben der Krankenkassen selbst nutzt ein erheblicher Teil der Versicherten regelmäßig Zusatzleistungen. Je nach Kasse und Leistungsart liegt der Anteil zwischen 30 und 60 Prozent der Mitglieder. Rechnet man alle Zusatzangebote zusammen, kommt man realistisch auf die Größenordnung: Etwa jeder zweite gesetzlich Versicherte nutzt im Laufe eines Jahres mindestens eine freiwillige Satzungsleistung seiner Krankenkasse.

Zusatzleistungen sind freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen. Sie gehören nicht zum gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog, prägen aber seit Jahren die reale Versorgung. Für viele Versicherte sind sie ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl ihrer Krankenkasse.

Dazu zählen unter anderem:

– Homöopathie und andere besondere Therapierichtungen
– Osteopathie
– erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
– zusätzliche Impfleistungen
– professionelle Zahnreinigung
– Hebammen- und Geburtsvorbereitungskurse
– erweiterte Schwangerschaftsvorsorge
– Präventionsprogramme und Gesundheitskurse
– Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten
– besondere Versorgungsverträge mit Ärzten und Kliniken

Diese Leistungen sind kein Randphänomen. Sie werden aktiv beworben, regelmäßig genutzt und von vielen Versicherten als selbstverständlicher Teil ihrer Gesundheitsversorgung wahrgenommen.

Das sind keine Nischenangebote für Spezialinteressen. Das ist gelebter Versorgungsalltag. Der bisherige politische Konsens lautete: Auch wenn Zusatzleistungen formal freiwillig sind, gehören sie zu einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Der Staat setzt den ordnungspolitischen Rahmen, innerhalb dessen Krankenkassen Wettbewerb um bessere Versorgung betreiben.

Mit der neuen Linie des Kanzleramts ändert sich dieses Verständnis.

Wenn der Staat erklärt, er wolle sich inhaltlich nicht mehr einmischen, dann werden Zusatzleistungen künftig ausschließlich betriebswirtschaftlich bewertet. Maßstab ist dann nicht mehr gesundheitspolitische Zielsetzung, sondern die Kassenlage. In einem System mit steigenden Defiziten, wachsenden Beitragssätzen und massivem Spardruck ist die Konsequenz absehbar: Zusatzleistungen geraten flächendeckend auf den Prüfstand. Nicht, weil der Gesetzgeber eine politische Entscheidung trifft, sondern weil die Finanzlage es nahelegt.

Für Versicherte bedeutet das: Leistungen, die heute selbstverständlich sind, können morgen verschwinden. Nicht bundesweit einheitlich, sondern kassenabhängig. Die Versorgung wird unübersichtlicher, ungleicher und stärker vom Zufall der Kassenwahl abhängig.

Für Praxen bedeutet das: Kooperationsmodelle, Selektivverträge und besondere Versorgungsangebote verlieren an Planungssicherheit. Investitionen werden riskanter. Versorgungsangebote werden kurzfristiger.

Für das System bedeutet es: Die gesetzliche Krankenversicherung entfernt sich schrittweise von ihrem sozialpolitischen Selbstverständnis und wird stärker marktwirtschaftlich organisiert. Genau deshalb ist die Aussage des Kanzleramtschefs keine technische Randbemerkung. Sie ist eine ordnungspolitische Weichenstellung mit Folgen für Millionen Versicherte.

Und genau deshalb gehört diese Debatte nicht ins Kleingedruckte einer Dialogplattform wie Abgeordenetenwatch oder auch diesen Blog, sondern in den politischen Raum, in den Bundestag und in die öffentliche gesundheitspolitische Diskussion.

Denn Zusatzleistungen sind kein Luxus. Sie sind Teil der realen Versorgung in Deutschland.


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