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Ein hochrangiger Gesundheitspolitiker der Union widerspricht der neuen Kanzleramtslinie gegen Homöopathie: Dr. Stephan Pilsinger (CSU), plädiert für den Erhalt des Status quo

Zum ersten Mal äußert sich ein prominenter Gesundheitspolitiker der Union öffentlich zur neuen Linie des Kanzleramts bei Zusatzleistungen der Krankenkassen wie der Homöopathie. Der stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, CSU-Abgeordneter und Arzt Dr. Stephan Pilsinger, bezieht auf eine Anfrage des Homoeopathiewatchblog vom 20. Januar 2026 Stellung zur Position von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). Während Frei den Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Versorgungssteuerung betont und die Entscheidung über Zusatzleistungen vollständig der Selbstverwaltung der Krankenkassen überlassen will, spricht sich Pilsinger für den Erhalt des Status quo aus. Er verteidigt die Therapiefreiheit, die Wahlfreiheit der Patienten und die Erstattung homöopathischer Leistungen als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen.

Pilsinger (CSU): Der erste Gesundheitspolitiker der Union, der öffentlich Position bezieht

Seit Tagen bleibt das Kanzleramt schweigsam. Auch Ministerien, einzelne Krankenkassen und Parteien reagierten bislang nicht öffentlich auf die neue gesundheitspolitische Linie, die Kanzleramtschef Thorsten Frei am 30. Dezember 2025 auf Abgeordnetenwatch formuliert hatte. Frei erklärte dort, es sei „nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen“. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben; politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab.

Der Homoeopathiewatchblog machte diese Aussage als erstes Medium öffentlich, ordnete sie politisch ein und fragte bei Parteien, Fraktionen, Ausschüssen und Verbänden nach. Tagelang kam keine Antwort.

Jetzt meldet sich erstmals ein Politiker mit klarer Position.

Dr. Stephan Pilsinger, CSU-Bundestagsabgeordneter, Arzt und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, nimmt öffentlich Stellung zur neuen Kanzleramtslinie. Er verteidigt den Status quo und setzt damit einen eigenständigen gesundheitspolitischen Akzent innerhalb der Union.

Der Moment, in dem Verwaltungspolitik parlamentarisch wird

Bislang versuchte das Kanzleramt, die neue Linie als technische Zuständigkeitsfrage zu rahmen. Frei verwies auf die Autonomie der Krankenkassen und die Selbstverwaltung. Der GKV-Spitzenverband bestätigte diese Position am 19. Januar gegenüber dem Homoeopathiewatchblog. Zusatzleistungen seien freiwillige Satzungsleistungen, der Staat setze lediglich den rechtlichen Rahmen, die Verantwortung liege bei den Kassen.

Was wie ein verwaltungsrechtlicher Nebensatz klingt, ist in Wahrheit eine ordnungspolitische Weichenstellung. Der Staat zieht sich aus der inhaltlichen Verantwortung für einen Teil der Gesundheitsversorgung zurück. Politische Steuerung wird durch betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Krankenkassen ersetzt.

Genau hier setzt Pilsinger an. In seiner Antwort an den Homoeopathiewatchblog schreibt er am 20. Januar, dass Zusatzleistungen zwar freiwillige Satzungsleistungen seien, der Wettbewerb zwischen den Kassen aber nicht dazu führen dürfe, Therapiefreiheit und Wahlfreiheit einzuschränken. Homöopathische Behandlungen gehörten ausdrücklich zu diesen Zusatzleistungen.

Ein generelles Verbot der Kostenübernahme, wie es die Grünen fordern, lehnt er ab. Pilsinger schreibt: „Die Grünen haben auf ihrem letzten Parteitag Ende November einen Beschluss gefasst, nach dem es allen Krankenkassen generell untersagt werden soll, homöopathische Leistungen als Zusatzleistung zu erstatten. Das geht mir persönlich zu weit.“

Er schreibt wörtlich, evidenzbasierte, wissenschaftlich fundierte Homöopathie habe „durchaus seine Existenzberechtigung“. Wenn ein Patient eine solche Behandlung wünsche, ein Arzt sie ergänzend zur Schulmedizin verordne und die Kasse die Kosten als Zusatzleistung übernehme, sei das legitim. Daher plädiert Pilsinger für diese Haltung: „… weil ein staatliches Verbot jeglicher Form von Kostenübernahme die Therapiefreiheit der Ärzte klar beschneiden würde, spreche ich mich dafür aus, dass es beim Status Quo bleibt.“

Ein neuer Akzent innerhalb der Union

Politisch ist diese Stellungnahme bemerkenswert. Pilsinger ist ein führender Gesundheitspolitiker der Union. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, also Teil des gesundheitspolitischen Maschinenraums des Bundestages. Er ist Arzt. Und er gehört der CSU an, der Schwesterpartei der CDU, deren Kanzleramtschef diese Linie formuliert hat.

Damit wird erstmals ein unterschiedlicher politischer Akzent zwischen Kanzleramt und parlamentarischer Gesundheitspolitik der Union sichtbar. Während Frei im Kanzleramt auf einen Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung setzt, betont ein zentraler Gesundheitspolitiker der Union die Bedeutung politischer Verantwortung für Therapiefreiheit und Versorgungsvielfalt. Und er tut dies öffentlich, schriftlich und zitierfähig.

Für das Kanzleramt ist das eine neue Lage.

Der Homoeopathiewatchblog als Auslöser der parlamentarischen Debatte

Ohne die Nachfrage des Homoeopathiewatchblog wäre diese Position nicht öffentlich geworden. Weder das Kanzleramt noch der GKV-Spitzenverband hatten ein erkennbares Interesse daran, eine breite politische Debatte über den Kurswechsel zu eröffnen. Die Linie wurde auf Abgeordnetenwatch formuliert, vom Spitzenverband bestätigt und ansonsten nicht weiter öffentlich diskutiert.

Erst die journalistische Einordnung im Homoeopathiewatchblog, die Dossier-Serie und die gezielten Anfragen an Politiker haben das Thema parlamentarisch sichtbar gemacht. Pilsinger ist der erste, der darauf reagiert. Er ist der erste, der öffentlich Position bezieht. Er ist der erste Gesundheitspolitiker der Union, der sich zur neuen Kanzleramtslinie erklärt.

Was diese Antwort politisch bedeutet

Aus einer Verwaltungsposition wird ein politischer Vorgang. Aus einem Nebensatz wird eine parlamentarische Frage. Aus einer Kanzleramtsauskunft wird eine öffentliche Debatte über Verantwortung, Steuerung und Therapiefreiheit.

Für Thorsten Frei ist das unangenehm. Denn Kanzleramtschefs wollen organisieren, nicht politisieren. Sie wollen Verfahren steuern, nicht parlamentarische Debatten führen. Sie wollen Themen entpolitisieren, nicht aufladen. Genau das ist jetzt passiert.

Ein stellvertretender Ausschussvorsitzender der Union hat öffentlich Stellung bezogen. Damit ist das Thema im Parlament angekommen.

Fazit

Zum ersten Mal äußert sich ein hochrangiger Gesundheitspolitiker der Union öffentlich zur neuen Linie des Kanzleramts. Dr. Stephan Pilsinger verteidigt Therapiefreiheit, Wahlfreiheit und die Erstattung homöopathischer Leistungen als Teil der Versorgungsvielfalt. Damit wird aus einer Verwaltungsposition ein parlamentarisch relevantes Thema. Ausgelöst durch die Berichterstattung und die Nachfragen des Homoeopathiewatchblog.

Der Rückzug des Staates aus der Versorgungssteuerung ist damit keine technische Frage mehr.
Er ist ein politisches Thema geworden.

Transparenz: Anfrage und Antwort im Original

Der Homoeopathiewatchblog dokumentiert die Anfrage an Dr. Pilsinger sowie seine Antwort im Original unter diesem Artikel. Aus Gründen der Transparenz. Und damit nachvollziehbar bleibt, wie diese politische Position zustande gekommen ist.

Denn eines ist klar: Diese Antwort ist kein Zufall. Sie ist eine Reaktion auf eine journalistische Nachfrage.
Und sie markiert den Moment, in dem die neue Kanzleramtslinie nicht mehr geräuschlos bleibt.

 

(Foto: Webseite Dr. Stephan Pilsinger)


Von: „Dr. Stephan Pilsinger, MdB“
Betreff: WG: Parlamentarische Einordnung der neuen Kanzleramtslinie zu Zusatzleistungen – Rolle des Gesundheitsausschusses
Datum: 20. Januar 2026 um 15:31:52 MEZ
An: Christian J. Becker, Homoeopathiewatchblog

 

Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dass Zusatzleistungen einzelner Kassen freiwillige Satzungsleistungen sind, ist ja nicht neu. Die Idee dahinter ist, den Wettbewerb zwischen den Kassen anzukurbeln, ohne die grundlegende medizinische Versorgung in Frage zu stellen, die jedem GKV-Versicherten zusteht.
Dazu gehören auch Therapien mit homöopathischen Mitteln. Die Grünen haben auf ihrem letzten Parteitag Ende November einen Beschluss gefasst, nach dem es allen Krankenkassen generell untersagt werden soll, homöopathische Leistungen als Zusatzleistung zu erstatten. Das geht mir persönlich zu weit. Evidenzbasierte, wissenschaftlich fundierte Homöopathie hat durchaus seine Existenzberechtigung. Wenn einem Patienten eine Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln wichtig ist, der Arzt das ergänzend zu einer herkömmlichen Therapie verordnet, die Therapie anschlägt und die Kasse die Kosten als Zusatzleistung übernimmt – warum nicht?
Darum und schon weil ein staatliches Verbot jeglicher Form von Kostenübernahme die Therapiefreiheit der Ärzte klar beschneiden würde, spreche ich mich dafür aus, dass es beim Status Quo bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger
Dr. Stephan Pilsinger, MdB
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: +49 (0) 30 / 227 – 72520
 
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Gesendet: Dienstag, 20. Januar 2026 07:34
An: Dr. Stephan Pilsinger, MdB <stephan.pilsinger@bundestag.de>
Betreff: Parlamentarische Einordnung der neuen Kanzleramtslinie zu Zusatzleistungen – Rolle des Gesundheitsausschusses
Sehr geehrter Herr Dr. Pilsinger,
ich wende mich als Gesundheitsjournalist an Sie als stellvertretenden Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und als Arzt mit der Bitte um gesundheitspolitische Einordnung einer neuen Linie des Kanzleramts zur Rolle des Staates in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) erklärte am 30. Dezember 2025 auf der Plattform Abgeordnetenwatch, es sei „nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben zu ihren Zusatzleistungen zu machen“. Die Krankenkassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben; politische Steuerung lehnte er ausdrücklich ab.
Diese Aussage wurde am 19. Januar 2026 vom GKV-Spitzenverband gegenüber dem Homoeopathiewatchblog ausdrücklich bestätigt. Zusatzleistungen seien freiwillige Satzungsleistungen, der Staat setze lediglich den rechtlichen Rahmen, die Verantwortung liege bei der Selbstverwaltung.
Dokumentation:
Damit liegt eine neue ordnungspolitische Position des Kanzleramts vor, die faktisch einen Rückzug des Staates aus der inhaltlichen Steuerung von Zusatzleistungen bedeutet.
Zu diesen Zusatzleistungen gehören unter anderem homöopathische Behandlungen und Arzneimittel, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsprogramme sowie Leistungen rund um Schwangerschaft und Nachsorge.
Als Arzt und Gesundheitspolitiker bitte ich Sie um Ihre Einschätzung:
Halten Sie es für richtig, dass der Staat künftig keine politische Verantwortung mehr für diesen Versorgungsbereich tragen soll?
Wie bewerten Sie die möglichen Folgen dieser Linie für Therapiefreiheit, Wahlfreiheit der Patienten und Versorgungsvielfalt?
Sehen Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses parlamentarischen Klärungsbedarf zu dieser neuen Kanzleramtslinie?
Eine ausführliche journalistische Analyse der gesundheitspolitischen Folgen finden Sie hier:
Ich würde mich über eine Stellungnahme freuen.
Für Nachfragen können Sie mich per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist
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Der Homoeopathiewatchblog ist ein unabhängiges journalistisches Online-Medium zur Gesundheitspolitik, Homöopathie und besonderen Therapierichtungen in Deutschland. Der Watchblog berichtet seit 2018 über politische, rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen rund um Homöopathie, Heilpraktiker und Komplementärmedizin. Schwerpunkte sind die Analyse gesundheitspolitischer Vorhaben, Gesetzesinitiativen, Stellungnahmen von Parteien, Ministerien und Verbänden sowie deren Auswirkungen auf Patienten, Praxen und Hersteller. Der Watchblog versteht sich als Informationsplattform für politische und regulatorische Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Mit über 900 veröffentlichten Beiträgen und rund einer Million Seitenaufrufen im Jahr 2025 zählt der Homoeopathiewatchblog zu den reichweitenstärksten Fachmedien in diesem Themenfeld. Herausgeber und Chefredakteur ist der Gesundheitsjournalist Christian J. Becker.


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