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Bundestag debattiert erstmals über das geplante Homöopathie-Aus – Doch das Wort Homöopathie fällt kein einziges Mal

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 12. Juni, von 9 bis 10.10 Uhr erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Ich habe mir die Debatte für die Leser des Watchblog angesehen, zusammengefasst und in diesem Artikel die Bedeutung für die Homöopathie eingeordnet.

Das Gesetz enthält unter anderem die von der Bundesregierung geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzentwurf kann auf der Bundestagswebsite nachgelesen werden (Link, Stand 26.5.).

Wer jedoch eine politische Debatte über Homöopathie erwartet hatte, wurde überrascht. Während der rund 70-minütigen Aussprache mit insgesamt 17 Rednern plus Kurzinterventionen und Zwischenfragen fiel das Wort „Homöopathie“ kein einziges Mal. Auch Anthroposophie, Satzungsleistungen, Therapiefreiheit oder die Wahlfreiheit der Versicherten spielten in der Debatte keine Rolle.

Stattdessen standen Krankenkassenfinanzen, Beitragssätze, Krankenhausversorgung und die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems im Mittelpunkt.

Die einzige indirekte Erwähnung kam von Gesundheitsministerin Warken

Die einzige Aussage, die sich indirekt auf die geplante Streichung beziehen lässt, kam von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie formulierte zu Beginn ihrer Rede zwei Leitlinien des Gesetzes. Erstens müsse künftig wieder eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ gelten. Zweitens dürften Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur finanziert werden, wenn sie einen „nachweislichen Nutzen“ hätten.

Damit griff Warken die Argumentationslinie auf, mit der die Bundesregierung die Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin seit Monaten begründet. Einen direkten Bezug zur Homöopathie stellte sie jedoch nicht her.

Bemerkenswert ist dabei, dass keine weiteren Redner diesen Gedanken aufgriffen. Weder SPD, Grüne, Linke noch CDU oder CSU erwähnten Homöopathie oder die Frage der Evidenz ausdrücklich.

17 Redner – keine einzige Erwähnung

An der Debatte beteiligten sich insgesamt 17 Abgeordnete und Regierungsvertreter.

Für die CDU/CSU sprachen Nina Warken, Simone Borchardt, Emmi Zeulner, Thomas Pauls und Hendrik Streeck.

Für die SPD sprachen Christos Pantazis, Lina Seitzl und Matthias Mieves.

Für die Grünen Janosch Dahmen, Linda Heitmann und Paula Piechotta.

Für die AfD Martin Sichert, Nicole Hess und Claudia Weiss.

Für die Linke Stella Merendino und Ates Gürpinar.

Hinzu kam Stefan Seidler vom SSW.

Keiner dieser Redner erwähnte Homöopathie, Anthroposophie oder die geplante Streichung ausdrücklich.

Was bedeutet das politisch?

Die Debatte liefert ein auffälliges Signal. Einerseits bestätigte Gesundheitsministerin Warken erneut den evidenzorientierten Ansatz der Bundesregierung. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig einen nachweisbaren Nutzen besitzen.

Andererseits deutet die Debatte darauf hin, dass die geplante Streichung der Homöopathie im parlamentarischen Verfahren bislang keinen eigenständigen politischen Konflikt auslöst. Weder Befürworter noch Gegner der Regelung griffen das Thema auf. Das spricht dafür, dass die Bundesregierung die Streichung nicht als eigenständiges gesundheitspolitisches Projekt behandelt, sondern als einen von vielen Bestandteilen ihres umfassenden Finanz- und Reformpakets für die gesetzliche Krankenversicherung.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich keine Oppositionsfraktion gegen die geplante Streichung positionierte. Selbst Parteien und Abgeordnete, die sich in der Vergangenheit wiederholt offen für Homöopathie oder die Therapiefreiheit ausgesprochen hatten, nutzten die Debatte nicht für Kritik an der Regelung oder für Forderungen nach Änderungen am Gesetzentwurf.

Ebenso auffällig war die andere Seite der Debatte: Auch die Befürworter der Streichung verzichteten auf eine politische Verteidigung der Maßnahme. Obwohl die Bundesregierung die Regelung seit Monaten mit dem Anspruch einer stärkeren Evidenzorientierung begründet, erwähnte außer Gesundheitsministerin Nina Warken niemand das Thema. Wer die öffentliche Diskussion der vergangenen Monate verfolgt hat, hätte erwarten können, dass insbesondere SPD oder Grüne die Streichung als Beispiel evidenzbasierter Gesundheitspolitik hervorheben würden. Auch das geschah nicht.

Die erste Lesung hinterlässt damit einen ungewöhnlichen Eindruck: Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig stärker am nachweisbaren Nutzen auszurichten. Gleichzeitig war die konkrete Streichung der Homöopathie im Bundestag politisch praktisch unsichtbar. Weder wurde sie verteidigt noch angegriffen.

Was bedeutet die erste Lesung überhaupt?

Mit der ersten Lesung ist das Gesetz noch nicht beschlossen. Die erste Lesung dient vor allem dazu, die grundsätzlichen Positionen der Fraktionen sichtbar zu machen. Über einzelne Paragraphen wird dabei normalerweise noch nicht entschieden. Die eigentliche Arbeit beginnt nun im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort werden die einzelnen Regelungen des Gesetzes in den kommenden Tagen beraten.

Jetzt geht das Gesetz in den Gesundheitsausschuss

Nach der ersten Lesung wurde das Gesetz an den Gesundheitsausschuss und an weitere Ausschüsse überwiesen. Dort könnten noch Änderungen am Gesetzentwurf eingebracht werden. Nach derzeitigen Informationen wird für die zweite Junihälfte (voraussichtlich 22. Juni) eine Anhörung von Sachverständigen erwartet. Dort erhalten Verbände, Krankenkassen, Wissenschaftler und weitere Experten die Möglichkeit, Stellungnahmen in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Für die Homöopathie-Gemeinschaft dürfte dies eine der letzten Gelegenheiten sein, Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

Wo sind Änderungen noch möglich?

Grundsätzlich können zwischen erster und zweiter Lesung weiterhin Änderungsanträge eingebracht werden.

Möglich wären beispielsweise:

  • Stellungnahmen von Verbänden
  • Gespräche mit Abgeordneten
  • Eingaben an Ausschussmitglieder
  • öffentliche Positionierungen von Krankenkassen
  • Sachverständigenanhörungen
  • Änderungsanträge aus den Fraktionen

Ob sich hierfür parlamentarische Mehrheiten finden, ist derzeit allerdings offen.

Wie geht es weiter?

Nach Abschluss der Ausschussberatungen kehrt das Gesetz in den Bundestag zurück. Dort folgen zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung. Nach bisherigen Planungen könnte dies bereits Ende Juni (voraussichtlich 26. Juni) sein.

Erst dann entscheidet sich endgültig, ob die geplante Streichung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin unverändert beschlossen wird oder ob bis dahin noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.

Die erste Lesung hat damit vor allem eine Erkenntnis geliefert: Obwohl das Gesetz die Zukunft der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar betrifft, spielte das Thema in der ersten Bundestagsdebatte praktisch keine Rolle. Das einzige erkennbare Signal kam indirekt von Gesundheitsministerin Nina Warken, die den Grundsatz formulierte, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssten künftig einen nachweisbaren Nutzen besitzen.


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