Der Bundestag hat in einer Analyse 2016 genau definiert, welche Bedingungen Vereine/NGOs erfüllen müssen, die als gemeinnützig anerkannt werden sollen. Er schreibt: „Gemeinnützig im Sinne der AO ist eine Nichtregierungsorganisation, wenn sie die Kriterien gemäß §§ 52 ff. AO erfüllt. Dazu gehören: selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ausschließliche Förderung der in der Satzung festgelegten Zwecke und unmittelbare Verfolgung der steuerbegünstigten ZweckeAlle diese drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als gemeinnützige Körperschaft anerkannt zu werden.“ Zita Ende Bundestag [Quelle: Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst (Link)] Der Verein der Skeptiker-Bewegung GWUP ist in der Öffentlichkeit aktiv, um über seine Ausgründung,

