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Vertuscht der ZDF-Fernsehrat die Beschwerdewelle zu Böhmermanns Sendung gegen Heilpraktiker mit über 1000 Programmbeschwerden? ZDF sieht sich für eine Stellungnahme nicht zuständig

Der ZDF-Fernsehrat hat am 13. März 2026 keine sichtbare Beratung im Plenum über die Programmbeschwerden zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 19. Dezember 2025 mit Themen Heilpraktiker und Homöopathie durchgeführt – obwohl die Fernsehrats-Vorsitzende Gerda Hasselfeldt dies zuvor schriftlich angekündigt hatte. Gleichzeitig zeigen öffentliche Dokumente des Fernsehrats, dass zu dieser Sendung eine außergewöhnlich große Zahl von Beschwerden eingegangen ist.

In einem Schreiben vom 6. Februar 2026 teilte Hasselfeldt dem Leitbeschwerdeführer (einem Heilpraktiker) mit:

„Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 13.03.2026 über Ihre Programmbeschwerde beraten.“

Die Sitzung des Fernsehrats wurde am 13.3. öffentlich übertragen. Eine Behandlung der Beschwerde zur Sendung Jan Böhmermanns vom 19. Dezember gegen Heilpraktiker war dort jedoch nicht zu sehen.

Der Homoeopathiewatchblog hat am 13.3. das ZDF sowie das Gremienbüro des ZDF-Fernsehrat um eine Stellungnahme gebeten. Das ZDF, Hauptabteilung Kommunikation, Christina Kühnel, antwortete am 13.3. formal, aber beantwortete die Anfrage am 13. März jedoch nicht inhaltlich und erklärte sich für die Antworten auf die Fragen als nicht zuständig. Das ZDF als der verantwortliche Sender für ZDF Magazin Royale sieht sich für eine Stellungnahme nicht zuständig

Die Fragen an den verantwortlichen Sender ZDF, warum eine zuvor angekündigte Beratung der Programmbeschwerden im Plenum des Fernsehrats nicht stattfand und wie viele Beschwerden tatsächlich zu der Sendung eingegangen sind, blieb damit zunächst unbeantwortet.

 

1.150 Beschwerdeführer melden sich beim Watchblog

Nach der Ausstrahlung der Sendung von Jan Böhmermann meldeten sich beim Homoeopathiewatchblog zahlreiche Leser, die selbst eine Programmbeschwerde beim ZDF eingereicht hatten.

Insgesamt 1.150 Menschen teilten dem Watchblog mit, dass sie eine Beschwerde gegen die Sendung eingereicht haben.

Diese Zahl passt zu den Angaben des Fernsehrats selbst. Im Beschwerdebericht zur Sitzung vom 13. März nennt das Gremium für den Berichtszeitraum 1.255 Eingaben mit Programmbezug. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 gingen beim Fernsehrat 99 Eingaben und Programmbeschwerden für alle ZDF-Sendungen ein.

Beschwerden erscheinen nur als „Mehrfachbeschwerde“

Im Beschwerdebericht taucht die Sendung vom 19. Dezember tatsächlich auf – allerdings nur in stark verkürzter Form. Dort heißt es:

„ZDF Magazin Royale vom 19.12.2025 – Mehrfachbeschwerde – Beratung PAPD 05.03.2026.“

Eine konkrete Zahl der Beschwerden nennt der Fernsehrat nicht.

Der Begriff „Mehrfachbeschwerde“ bedeutet, dass zahlreiche Beschwerden organisatorisch zusammengefasst werden. Laut Beschwerdebericht geschieht das, wenn eine große Zahl von Eingaben eingeht und eine Einzelprüfung organisatorisch kaum möglich ist. Die Bündelung als Mehrfachbeschwerde führt zugleich dazu, dass keine genaue Zahl der Beschwerden zu einer einzelnen Sendung veröffentlicht wird. In solchen Fällen wird der Vorgang als ein einziger Beschwerdefall geführt.

Ausschussberatung am 5. März

Dass die Beschwerde tatsächlich beraten wurde, zeigt die Tagesordnung des Programmausschusses Programmdirektion als Beschwerdeausschuss vom 5. März 2026.

Dort heißt es unter Tagesordnungspunkt 7:

„Programmbeschwerde vom 20.12.2025 zur Sendung ‘ZDF Magazin Royale’ vom 19.12.2025 – Mehrfachbeschwerde.“

Damit ist dokumentiert, dass der Fall im zuständigen Ausschuss behandelt wurde. An die Leiterin des Ausschusses, die Juristin Irene Vorholz (Stv. Hauptgeschäftsführerin Städte- und Gemeindetag), habe ich zum Vorgang eine bisher von ihr unbeantwortete Presseanfrage gestellt.

Beschwerdebericht bestätigt Verfahren

Der nach der Sitzung am 13.3. veröffentlichte Beschwerdebericht des ZDF-Fernsehrats bestätigt ebenfalls, dass der Vorgang Teil des Beschwerdeverfahrens war. Dort wird die Sendung ausdrücklich aufgeführt und auf die Beratung im Ausschuss verwiesen.

Der Bericht erläutert zudem, dass Mehrfachbeschwerdeverfahren eingesetzt werden, wenn eine große Zahl von Eingaben eingeht. Die Beschwerden werden dann organisatorisch zusammengeführt, um sie gemeinsam zu bearbeiten.

Im Plenum nicht sichtbar

Im öffentlich übertragenen Plenum des Fernsehrats am 13. März tauchte die Beschwerde jedoch nicht als eigener Beratungspunkt auf, obwohl dies zuvor angekündigt worden war. Stattdessen wurden andere Programmbeschwerden behandelt und alle zurückgewiesen. Welche Entscheidung im konkreten Fall der Sendung vom 19. Dezember getroffen wurde, ist bislang öffentlich nicht bekannt.

Warum die angekündigte Beratung im Plenum nicht stattfand und wie viele Beschwerden tatsächlich zu der Sendung eingingen, bleibt bislang offen.

Verteidigung des Senders öffentlich – Anklageschrift des Heilpraktikers jedoch nicht

Die öffentliche Sitzung des Fernsehrats am 13. März war offensichtlich auch von der zeitgleichen Wiederwahl des ZDF-Intendanten Norbert Himmler geprägt, der in einem vom ZDF veröffentlichten dreiseitigen Statement die Sendung Böhmermanns verteidigt hatte.

Die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers – eines Heilpraktikers, erstellt mit Unterstützung des Homoeopathiewatchblog – lag hingegen ausschließlich den Mitgliedern des Fernsehrats vor und wurde vom ZDF nicht veröffentlicht. Sie ist bislang nur im Homoeopathiewatchblog öffentlich zugänglich (Link).

Leser des Watchblogs brachten Verfahren ins Rollen

Die Beschwerde wurde zunächst im zuständigen Beschwerdeausschuss am 5. März beraten. Ursprünglich sollte der Vorgang anschließend im Fernsehrat am 13. März öffentlich behandelt werden, wie Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt dem Leitbeschwerdeführer schriftlich bestätigt hatte.

Grundlage des Verfahrens waren die Stellungnahme des ZDF-Intendanten sowie die 70-seitige Erwiderung des Leitbeschwerdeführers, die mit Unterstützung des Homoeopathiewatchblog erarbeitet worden war.

Die Sendung war auf Initiative des Homoeopathiewatchblog unmittelbar nach der Ausstrahlung am 19. Dezember durch zahlreiche Programmbeschwerden von Heilpraktikern, Patienten und Lesern des Blogs überhaupt erst in ein formelles Prüfverfahren gebracht worden.

47.000 Heilpraktiker und Millionen Patienten betroffen – auch als Beitragszahler

Betroffen von der Sendung sind laut empirischem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 47.000 Heilpraktiker sowie rund 29 Millionen Patienten, die jährlich einen Heilpraktiker aufsuchen.

Auch sie finanzieren über den Rundfunkbeitrag das ZDF und seine Programme.

Gleichzeitig zeigt sich ein auffälliges Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und tatsächlichem Publikum. Finanziert wird das ZDF von der gesamten Bevölkerung – auch von Heilpraktikern und ihren Patienten. Die Zuschauerstruktur des Senders ist jedoch deutlich älter: Das Durchschnittsalter der ZDF-Zuschauer liegt laut Statista bei rund 65 Jahren.

Die Einnahmen und Ausgaben des Senders sind öffentlich nachvollziehbar. Jan Böhmermann erhielt im Jahr 2025 laut FAZ unter anderem für seine Sendung über Heilpraktiker rund 713.000 Euro Honorar vom ZDF. Der Sender finanziert seinen jährlichen Gesamtetat von rund 2,7 Milliarden Euro überwiegend aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger.

Die hohe Zahl der Beschwerden im aktuellen Fall macht die Böhmermann-Sendung gegen Heilpraktiker damit zu einem der umfangreichsten Beschwerdeverfahren der vergangenen Jahre im ZDF – ohne dass das Ergebnis bislang öffentlich bekannt ist.


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