Was in anderen europäischen Ländern seit Jahren Standard ist, gibt es nun auch in Deutschland: ein Lobbyregister des Parlaments. Interessenvertreter, die Politiker des Bundestages informieren und beeinflussen wollen, müssen sich laut neuem Lobbyregistergesetz in dieses Register eintragen (Link zum Lobbyregister). Bis zum Ablauf der Frist am 1. März haben sich 2.700 Organisationen, Verbände, Unternehmen und Personen eingetragen – doch eine Organisation fehlt. Im Lobbyregister müssen Angaben zu Personen oder Organisationen gemacht werden, zur Tätigkeit und Interessengebieten, Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem sie die politische Kommunikation betreiben. Ausgenommen sind lediglich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen. Ihren Pflichten

