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Wie die Regierung aktuell den Heilpraktikerberuf umbaut: Physician Assistant und neues Osteopathie-Gesetz

Nach der Sendung von Jan Böhmermann am 19.12.2025 habe ich zwei Entwicklungen vorhergesagt. Dabei ging es nicht um Alarmismus (wie manche Verbände behaupten), sondern um nachvollziehbare Entwicklungen, die für mich als Journalist mit Schwerpunkt Gesundheitspolitik auf Faktenbasis erkennbar sind.

Zum Vergleich: Ich arbeite als gesundheitspolitischer Journalist anders als Verbände.

Verbände halten manche Informationen vor ihren Mitgliedern zurück, damit diese nicht beunruhigt sind und Fragen an die Verbände stellen. Dies führt manchmal dazu, dass Verbände zu wichtigen Themen – wie dem Angriff durch Böhmermann gegen Heilpraktiker – vollkommen schweigsam sind. Verbände sagen gern: „Wir haben schon so viele Stürme überlebt. Am besten ducken wir uns wie früher weg, dann zieht auch der Sturm Böhmermann über uns weg.“

Für mich als  Journalist und Aktivist für Homöopathie und Heilpraktiker geht es darum, dass Heilpraktiker und Patienten frühzeitig über Entwicklungen informiert sind, die sie betreffen können. Mit dem Ziel, dass Leser des Watchblog und ich gemeinsam Aktivitäten starten können (wenn notwendig), um den Beruf und damit jeden einzelnen Heilpraktiker gegen Angriffe zu beschützen. Wie bei der Böhmermann-Sendung, vor der ich als Journalist Anfang Dezember frühzeitig (eine Woche vor der Sendung) gewarnt hatte – bevor die Sendung offiziell feststand. Und gemeinsam starteten dann Watchblog und Leser das Projekt Programmbeschwerden (noch am Tag der Sendung) – mit dem Erfolg, dass am 13. März das öffentliche Verfahren gegen Böhmermann stattfindet.

Erstens habe ich vorhergesagt, dass die Böhmermann-Sendung aus meiner Sicht der Start einer groß angelegten Anti-Heilpraktiker-Kampagne war – so wie die Sendung Böhmermanns 2019 gegen Homöopathie der Start einer Kampagne in Medien und Politik gegen die Therapie und deren Therapeuten war.

Und zweitens habe ich vorhergesagt, dass die Politik die Haltung Böhmermanns gegen Heilpraktiker aufnehmen und in politische Initiativen gegen den Beruf ummünzen wird. Ich habe vorhergesagt, dass die Regierung den Beruf nicht frontal angehen wird, sondern ihm Stück für Stück Kompetenzen entziehen wird, um ihn zu entkernen, bis nur noch eine von der Politik juristisch nutzbare Hülle ohne Eigenständigkeit übrig bleiben wird. Der Entzug der Eigenbluttherapie war vor einigen Jahren der Startschuss für diese Entwicklung, die politische Kampagne gegen Homöopathie war die Fortsetzung. Nun folgen weitere Aktivitäten von Gegnern der Heilpraktiker.

Der folgende Watchblog-Artikel zeigt, dass dieser politische Prozess im Hintergrund schon voll im Gang ist und Anfang 2026  intensiviert wird. Aber der politische Prozess wird von der Politik so weit im Hintergrund gehalten (z.B. durch Kommunikation auf Fachsymposion oder auf Abgeordnetenwatch), dass es bislang zu keinen organisierten Widerständen der Heilpraktikerschaft kommt.

Ein Artikel in der Ärztezeitung vom 2.3.26 (mit der Überschrift „Physician Assistants: Könnte Heilpraktiker-Kombi für mehr Rechtssicherheit sorgen?/ Link  – hinter Paywall) lässt mich als gesundheitspolitischen Journalist (mit eingebauter Frühwarn-Funktion) sofort aufhorchen. Der Artikel berichtet über Ergebnisse des 55. Fachsymposium für Politiker, Jurist*innen und Ärzt*innen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Ende Februar in Berlin über die Neuordnung von Gesundheitsberufen – mit dem Thema Heilpraktiker.

Ein bislang übersehener Baustein in der laufenden Neuordnung der Heilberufe könnte den Heilpraktikerberuf grundlegend verschieben, wie das Symposium deutlich macht: der Physician Assistant (PA). Während die Bundesregierung an einem Berufs­gesetz für Osteopathie arbeitet, das einen neuen eigenständigen Heilberuf neben Arzt und Heilpraktiker schaffen soll, wird parallel von Politikern, Ärzten und Juristen im Hintergrund ein Modell diskutiert, in dem der Heilpraktiker vor allem als juristisches Vehikel für „Kombi‑Lösungen“ mit akademisch ausgebildetem Assistenzpersonal wie dem Physician Assistent dient.

Physician Assistant + Heilpraktiker: Die neue Kombi‑Formel

In der Ärztezeitung wird ein Ansatz skizziert, bei dem die Kombination aus Physician Assistant (PA) und heilpraktikerrechtlicher Konstruktion für „mehr Rechtssicherheit“ sorgen soll aus Sicht der Podiumsteilnehmer.

Die Botschaft einiger Politiker, Ärzte und Juristen auf dem Symposium: Nicht der Heilpraktiker als eigenständiger therapeutischer Beruf steht im Fokus, sondern seine Erlaubnis als rechtlicher Rahmen, in dem Tätigkeiten im Grenzbereich zwischen Medizin, Assistenz und alternativen Verfahren abgesichert werden können. Der PA bringt akademische, arztnahe Ausbildung und klar definierte Aufgaben mit, der Heilpraktikerstatus liefert die formale Heilkundeerlaubnis – zusammen ergibt das eine Konstruktion, die bestimmten Playern im System passt, aber den klassischen Heilpraktiker entkernt.

Damit verschiebt sich der Bedeutungs­schwerpunkt: Wo früher die Person „Heilpraktiker“ mit eigenem Berufsbild, eigener Praxis und eigenem therapeutischen Anspruch stand, rückt nun die Heilpraktikererlaubnis als bloße Rechtskategorie in den Vordergrund. Inhaltliche Kompetenz, Verantwortlichkeit und Ausbildung liegen in solchen Modellen beim Physician Assistant und bei Ärzten, während der Heilpraktikerstatus nur noch die juristische Hülle bereitstellt, damit diese Konstruktionen sich innerhalb des deutschen Heilkunderechts bewegen können.

Der Heilpraktiker als juristische Auffanglösung aus Sicht der Juristen und Politik

Was politisch wirklich dahinter steckt, steht nicht ausdrücklich im Artikel, ist strukturell aber klar erkennbar. Der Heilpraktikerstatus wird im System längst nicht mehr nur politisch diskutiert. Der Heilpraktikerberuf wird durch die Gesundheitspolitik funktional genutzt werden wollen: Nicht mehr als eigenständiger Beruf mit eigener Logik, sondern als juristische Auffanglösung für Tätigkeiten, die sonst rechtlich nicht zulässig wären. Genau das ist ein klassisches politisches Warnsignal. Denn wenn ein Berufsrecht vor allem als Notlösung dient, folgt erfahrungsgemäß früher oder später eine Reform.

Osteopathie-Berufsgesetz: Der nächste Baustein im Umbau

Parallel dazu treibt die Bundesregierung durch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Simone Borchardt, ein Berufsgesetz für Osteopathie voran, das – wie bereits berichtet – offenbar eng mit den Vorstellungen des Osteopathie-Verbandes VOD abgestimmt wird, wie ein Mitarbeiter des Verbandes auf seiner Website veröffentlicht hatte (Beleg). Ziel von CDU und SPD ist ein neuer, eigenständiger Heilberuf „Osteopath“, der ohne Heilpraktikererlaubnis tätig werden kann und damit aus der bisherigen Kopplung an das Heilpraktikergesetz herausgelöst wird. Wo bislang Heilpraktiker (und Ärzte) Osteopathie im Rahmen ihrer allgemeinen Heilkundeerlaubnis ausübten, soll künftig ein eigener Berufsstand mit geschützter Bezeichnung, festgelegtem Curriculum und klar umrissenem Kompetenzprofil stehen.

In der politischen Kommunikation dominiert der Slogan: „Wo Osteopathie draufsteht, muss auch Osteopathie drin sein.“ Übersetzt heißt das: Anstatt Heilkundeerlaubnis plus Fortbildung sollen künftig berufsrechtlich definierte Spezialisten eingesetzt werden. Für die Heilpraktikerschaft bedeutet das: Ein großes Tätigkeitsfeld, das viele Praxen wirtschaftlich trägt, wird potenziell aus dem eigenen Kompetenzbereich herausgenommen und einem neuen, „moderner“ geregelten Beruf zugewiesen – ähnlich, wie es bereits bei anderen Gesundheitsberufen (z.B. in der akademisierten Pflege oder beim Physician Assistant) stattgefunden hat. Der Heilpraktiker erhält einen neuen Beruf neben sich, der ihn ersetzen soll – aus Sicht der Regierung.

Der Heilpraktiker als „juristische Restkategorie“ im System

Der Artikel in der Ärztezeitung sowie das entstehende Osteopathie-Gesetz bestätigen damit exakt die Linie, die derzeit politisch zu beobachten ist:

Die Regierung ordnet Gesundheitsberufe neu

Heilpraktiker verlieren strukturell Terrain, es enstehen zusätzlich immer neue sektorale Heilpraktiker (Osteopathie,  Physician Assistent)

Osteopathie wird professionalisiert

Delegationsberufe werden ausgebaut

Der Vollheilpraktiker wird von der Regierung nur noch als juristische Resthülle definiert – mit immer weniger Therapieformen, für die er verantwortlich ist.

Diese beiden Entwicklungen – Osteopathie-Berufsgesetz und PA-Heilpraktiker-Kombimodelle – fügen sich in eine seit Monaten erkennbare politische Linie ein: Der Heilpraktikerberuf wird von der Bundesregierung von CDU und SPD nicht mehr als zukunftsfähiger, eigenständiger Heilberuf betrachtet, sondern als historisches Konstrukt mit unscharfen Grenzen. Fachartikel, Stellungnahmen und Interviews aus dem medizinischen Umfeld sprechen von fehlender „Existenzberechtigung“, kritisieren die Prüfung als reine Gefahrenabwehr und sehen im Berufsbild des Heilpraktikers einen rechtlichen Sonderfall, der politisch „aufgeräumt“ werden müsse.

Im gleichen Atemzug werden Lösungsvorschläge präsentiert, die alle in eine Richtung weisen:

  • stärkere Segmentierung in Fach-Heilpraktiker mit eng begrenzten Tätigkeitsfeldern,
  • Ausbau akademischer Gesundheitsberufe (Osteopath, PA, spezialisierte Pflege) mit klaren Curricula,
  • Nutzung des Heilpraktikerstatus primär als juristisches Instrument in Kombi‑Modellen, nicht als eigenständige therapeutische Identität.

So entsteht schrittweise ein System, in dem die wesentlichen Inhalte – manualmedizinische Verfahren, naturheilkundliche oder komplementäre Methoden – aus dem weiten Feld der Heilpraktikertätigkeit weiter herausgeschnitten und in neue, staatlich stärker gesteuerte Berufe überführt werden. Übrig bleibt der Heilpraktikerstatus als formale Erlaubnis, die dort einspringt, wo das restliche System Lücken hat oder Übergangskonstruktionen benötigt.

„Alt und überholt“ – ein politisches Narrativ für den Heilpraktikerberuf

Die wiederkehrende Einordnung des Heilpraktikers durch Regierungspolitiker und Medien als „alt“, „unwissenschaftlich“ oder „überholt“ ist vor diesem Hintergrund nicht bloß polemische Begleitmusik, sondern funktionaler Teil der politischen Strategie. Wer einen allgemeinen Beruf als unscharf, riskant und systemfremd definiert, schafft Legitimation, seine Kompetenzen zu beschneiden und einzelne Tätigkeitsfelder in neue, angeblich modernere Berufsprofile zu überführen. Das geplante Osteopathie-Gesetz illustriert dies exemplarisch: Statt die bereits existierende Kombination aus Heilkundeerlaubnis und fachlicher Weiterbildung zu professionalisieren, wird ein völlig neuer Beruf geschaffen.

Der Physician Assistant verstärkt diese Entwicklung. Denn er bietet der Politik und den ärztlichen Standesvertretern eine attraktive Option: mehr delegierbare Leistungen, akademisch gebunden, klar eingebettet in ärztliche Strukturen – und, falls nötig, flankiert von heilpraktikerrechtlichen Konstruktionen für Bereiche, in denen das bestehende Recht unscharf ist. So kann der Heilpraktiker Schritt für Schritt auf die Rolle einer juristischen Restkategorie reduziert werden, ohne dass dies in einem großen politischen Wurf offen ausgesprochen werden müsste.

Wohin steuert der Heilpraktikerberuf?

Für Heilpraktiker und ihre Patienten stellt sich die Frage, wie lange der Beruf aus Sicht der Regierung von CDU und SPD noch als umfassende Alternative neben der regulären Medizin bestehen soll – oder ob er in Etappen von der Regierung zu einer leeren Hülle gemacht wird, die andere Berufsgruppen und Konstruktionen für sich nutzen.

   Das Osteopathie-Berufsgesetz, die Aufwertung des Physician Assistant und die Diskussionen um „Rechtssicherheit“ durch Kombi-Lösungen deuten auf einen Umbau hin, der im Ergebnis weitreichender sein könnte als eine offene Abschaffung des Heilpraktikers: Nicht der Beruf wird direkt gestrichen, aber seine Substanz wird ausgelagert.

   Gerade deshalb kommt es jetzt darauf an, diese Entwicklungen öffentlich zu machen und mit Hintergrundinformationen wir diesem Artikel zu begleiten.


 

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Gesundheitsjournalist, Blogger

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