Seit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerwesen von Prof. Stock (2021) im Auftrag des Gesundheitsministeriums steht fest, dass sektorale Heilpraktiker für Psychotherapie rechtlich auf unsicherem Boden stehen (siehe Anlage 2). Dieses Thema gehen Regierung und Opposition im Februar 2026 an. CDU und Grüne haben beide ähnlich lautende Positionspapiere auf Abgeordnetenwatch veröffentlicht, wie sie dem Heilpraktikerberuf weitere Kompetenzen entziehen wollen. Sie wollen den sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie neu ordnen – indem sie ihm in der ersten Stufe eine spezielle Therapieform entziehen, nämlich die Kunst‑ und Musiktherapie.
Erstmals arbeiten damit Bundesregierung und zusätzlich Teile der Opposition parallel und konkret daran, dem Heilpraktikerberuf weitere Therapiefelder zu entziehen – nicht nur bei Osteopathie und Physician Assistant, sondern aktuell zusätzlich noch beim sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie mit Fachgebiet Kunst- und Musiktherapie. Nachdem Grüne und CDU sich (neben SPD und Linken) in den letzten Jahren kritisch zur Homöopathie positioniert haben, folgen nun weitere wichtige Therapieformen der Heilpraktiker, die nach medialen Kampagnen nun politisch dem Heilpraktikerberuf entzogen werden sollen.
Abgeordnetenwatch wieder als Frühwarnsystem
Auf Abgeordnetenwatch zeigen zwei aktuelle Positionspapiere von Simone Borchardt (CDU, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Partei, leitet Arbeitsgruppe Gesundheit der Union) und Janosch Dahmen (Grüne, gesundheitspolitische Sprecherin seiner Partei), wohin die Reise geht: Künstlerische Therapien sollen aus der bisherigen heilpraktikerrechtlichen Erlaubnis von sektoralen Heilpraktikern für Psychotherapie herausgeführt und entweder an Ärzte/approbierte Psychotherapeuten gekoppelt oder in ein eigenes Berufsgesetz überführt werden. Damit setzt sich ein Muster fort, das wir bereits beim geplanten Osteopathie-Berufsgesetz und den Physician-Assistant-Modellen sehen: Spezielle Therapiebereiche werden aus dem Heilpraktikerberuf herausgelöst und in neue, staatlich enger definierte Strukturen überführt.
Abgeordnetenwatch wirkt hier wie ein Frühwarnsystem (wenn man es beobachtet – wie der Homoeopathiewatchblog es macht): In den scheinbar technischen Antworten von politischen Führungskräften der Parteien auf Bürgerfragen werden Linien sichtbar, die später in Gesetzesform gegossen werden können – lange bevor ein offizieller Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt.
Angriffspunkt: sektorale Heilpraktiker Psychotherapie
Ausgangspunkt ist das Gutachten zum Heilpraktikerrecht von Prof. Stock im Auftrag des BMG von 2021, das sektorale/eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse – etwa für Psychotherapie – als verfassungsrechtlich problematisch einstuft und eine umfassende Neuordnung empfiehlt (siehe Anlage 2). Genau auf dieser Grundlage stellen Borchardt und andere Bundestagsabgeordnete die bisherige Konstruktion „Heilpraktiker für Psychotherapie“ in Frage.
Für viele Kunst‑, Musik‑, Tanz‑ und Theatertherapeuten ist diese sektorale Heilerlaubnis heute die juristische Basis (siehe Anlage 1, ein Gutachten des Bundestages), um in eigener Praxis heilkundlich arbeiten zu können. Wenn diese Grundlage fällt, geht es nicht nur um ein Detail des Heilpraktikerrechts, sondern um die Existenz dieses gesamten Versorgungssegments in freier Praxis.
CDU: Künstlerische Therapien raus aus dem Heilpraktiker-Beruf
Simone Borchardt betont zwar, Heilpraktik sei ein gesetzlich geregelter Beruf, übernimmt aber voll die Linie des Gutachtens: Problematisch sei die berufsrechtliche Konstruktion der eingeschränkten Erlaubnisse, nicht die Methoden selbst. Künstlerische Therapien beschreibt sie ausdrücklich als „methodische Ansätze“ und nicht als eigene „Heilpraktik“.
Entscheidend ist, welche die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU anschließend aufzählt:
- Einbindung künstlerischer Therapien in ärztlich oder approbiert psychotherapeutisch geleitete Behandlungen.
- Anstellung/Delegation in Kliniken, psychosomatischen Einrichtungen oder MVZ unter fachlicher Leitung.
- Prüfung eines eigenständigen, bundeseinheitlichen Berufsrechts mit definiertem Kompetenzprofil.
- Verlagerung in Bereiche außerhalb der Heilkunde (Prävention, Gesundheitsförderung, psychosoziale Begleitung).
Damit zeichnet sie ein Zukunftsbild, in dem künstlerische Therapien entweder fest an ärztliche und approbierte Strukturen angebunden oder in neue Gesundheitsberufe mit Berufsgesetz ausgelagert werden – der Heilpraktiker als Träger dieser Therapien kommt in diesem Szenario faktisch nicht mehr vor.
Grüne: eigenes Berufsgesetz für Kunst- und Musiktherapie
Janosch Dahmen geht als gesundheitspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen noch einen Schritt weiter: Er fordert explizit eine geschützte Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes für Kunst‑ und Musiktherapie. Er verweist auf WHO-Dokumente und AWMF-Leitlinien, die künstlerische Therapien in Prävention, Palliativmedizin und Onkologie positiv bewerten, und stellt fest, dass es in Deutschland bislang kein einheitliches Berufsbild, keine Schutz der Berufsbezeichnung und keine starke Berufsvertretung gibt.
Die Konsequenz, die er formuliert: Nur ein eigenes Berufsgesetz mit klar definiertem Kompetenzprofil, Tätigkeitsfeld, Ausbildungsstandards und Vergütungsrahmen könne Qualität und Professionalität sichern und die Integration in die Versorgung stärken. Damit beschreibt er nahezu wörtlich denselben Weg, der beim Osteopathie-Berufsgesetz bereits eingeschlagen wird: Herauslösung aus der Heilpraktiker-Logik, Aufbau eines neuen, eigenständigen Gesundheitsberufs.
Durchgehende Linie bei CDU und Grünen: Entkernung des Heilpraktikerberufs
Legt man diese Aussagen neben die bekannten Pläne zu Osteopathie und Physician Assistant, entsteht ein geschlossenes Bild:
- Osteopathie: Bisher oft von Heilpraktikern und Physiotherapeuten mit Heilpraktikererlaubnis angeboten, soll durch ein eigenes Berufsgesetz aus diesem Feld herausgelöst werden.
- Physician Assistant: Akademisierter Assistenzberuf, der Tätigkeiten im Grenzbereich zwischen Arzt und Heilpraktiker übernimmt und in Kombi-Modellen die heilkundliche Versorgung neu sortiert.
- Künstlerische Therapien: Bisher vielfach über sektorale Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie eigenständig tätig, sollen nun entweder unter ärztlich/approbierter Verantwortung laufen oder ein eigenes Berufsgesetz erhalten.
Gemeinsamer Nenner: Der Heilpraktiker wird Stück für Stück von einem breiten, eigenständigen Heilberuf zu einer juristischen Restkategorie, während spezialisierte Verfahren in neue, staatlich definierte Berufsprofile oder in das ärztliche System überführt werden.
Was Heilpraktiker jetzt aus Abgeordnetenwatch lernen können
Für Heilpraktiker – besonders für Heilpraktiker Psychotherapie und für Praxen mit künstlerischen Therapien – sind die Antworten auf Abgeordnetenwatch ein klares Signal: Die Debatte um sektorale Heilpraktikererlaubnisse ist keine abstrakte Verfassungsfrage, sondern ein konkretes Einfallstor, um ganze Therapiebereiche aus dem Heilpraktikerberuf herauszulösen.
Wer Abgeordnetenwatch regelmäßig verfolgt (wie der Homoeopathiewatchblog für seine Leser), kann Entwicklungen früh erkennen: Welche Therapien werden politisch positiv hervorgehoben – und gleichzeitig vom Heilpraktikerrecht getrennt gedacht? Wo tauchen Begriffe wie „eigenes Berufsgesetz“, „geschützte Berufsbezeichnung“ oder „Einbindung in ärztlich geleitete Versorgung“ auf? Genau an diesen Stellen entstehen die nächsten Baustellen, an denen der Heilpraktikerberuf Substanz verlieren könnte.
Für die Heilpraktiker bedeutet das: Wachsam bleiben, Abgeordnetenwatch und Homoeopathiewatchblog als Frühwarnsystem nutzen – und die politische Debatte aktiv mitgestalten, bevor aus solchen Antworten Gesetzentwürfe werden, die erneut ein Stück Heilpraktikerberuf unwiederbringlich verschieben.
Anlage 1: Ausarbeitung Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages:
Verankerung von künstlerischen Therapien im Gesundheitssystem Ländervergleich Deutschland, Österreich und Großbritannien (2021)
Zitat: „Auch wenn es derzeit in Deutschland kein spezielles Berufsgesetz für Kreativtherapeuten gibt, unterliegt die Tätigkeit als Kreativtherapeut durchaus gesetzlichen Regelungen. So unterliegt jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen den Regelungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HeilPrG14). Hierzu zählen auch kreativtherapeutische Maßnahmen. Mit einem Abschluss in Musik-, Kunstoder Tanztherapie ist aber noch keine Berufserlaubnis verbunden; vielmehr ist nach § 1 Abs. 1 HeilPrG eine Heilerlaubnis erforderlich, um als Kreativtherapeut im ambulanten Sektor tätig werden zu können. 15 Die Ausübung heiltherapeutischer Maßnahmen ohne eine entsprechende Erlaubnis wird nach § 5 HeilPrG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Die konkreten Voraussetzungen für die Erlangung einer Heilerlaubnis ergeben sich aus § 2 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 116).“
Anlage 2: Rechtsgutachten Heilpraktikerwesen 2021 von Prof. Stock zum sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie:
Stock widmet dem Thema ein eigenes Kapitel (u.a. Rn. 264–280, 300+). Hier zentrale Passagen, die seine kritische Haltung zeigen (direkt aus dem Gutachten, S. 273 ff., abrufbar unter dem angegebenen BMG-Link):
- Zur Umgehung des Psychotherapeutengesetzes:
„Die Erlaubnis als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie führt zu einer Umgehung der berufsrechtlichen Schutzmechanismen der Approbationsordnung des PsychThG. […] Dies steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum Schutzzweck des PsychThG, das eine einheitliche Qualifikation und Approbation für die psychotherapeutische Heilkunde vorsieht.“
- Verfassungsrechtliche Problematik:
„Die sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich Psychotherapie ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot wirksamer Gefahrenabwehr und Patientensicherheit nur schwer vereinbar, da sie Personen ohne die im PsychThG vorgesehene Ausbildung und Prüfung zur Ausübung psychotherapeutischer Heilkunde berechtigt.“
- Handlungsbedarf für Neuregelung:
„Ein deutliches Reformgebot besteht hier; der Gesetzgeber muss entscheiden, ob und wie die sektorale Erlaubnis psychotherapeutischer Tätigkeiten durch Heilpraktiker weiter bestehen soll, oder ob diese ausschließlich approbierten Psychotherapeuten vorbehalten bleibt.“
- Gesamtbewertung:
„Die Konstruktion des ‚Heilpraktikers für Psychotherapie‘ stellt eine Anomalie dar, die das System der beruflichen Heilkompetenzen durchbricht und zu einer Fragmentierung der Qualifikationsstandards führt.“
Kontext und Auswirkungen
- Hintergrund: Sektorale Heilpraktiker Psychotherapie (ca. 10.000–15.000 Personen) erlauben Tätigkeiten bei psychischen Störungen ohne volle Approbation, nur mit Heilpraktikerprüfung plus Weiterbildung. Stock sieht darin einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit), da psychische Erkrankungen hochsensibel seien und strengere Standards erfordern.
- Empfehlung: Keine Abschaffung des gesamten HP-Berufs, aber dringende Neuregelung der sektoralen Variante – z.B. durch Höherstufung der Anforderungen, Bindung an approbierte Strukturen oder Auslagerung in eigene Berufe.
- Aktuelle Relevanz: Genau diese Passagen werden von Politikern wie Simone Borchardt (CDU) zitiert, um Neuordnungen zu rechtfertigen (siehe Abgeordnetenwatch-Antworten). Das Gutachten bildet die juristische Basis für Entkopplungen wie bei Osteopathie oder künstlerischen Therapien.
Das Gutachten ist online frei verfügbar und markiert einen Wendepunkt: Es liefert die verfassungsrechtliche Munition für eine schrittweise Entkernung des HP-Berufs, beginnend bei sensiblen Feldern wie Psychotherapie.
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