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Auch Heilpraktiker können Corona-Hygienepauschale bei PKV abrechnen – Patienten profitieren davon

Der zusätzliche Aufwand für Gesundheitsberufe in Corona-Zeiten ist enorm, um Patienten und Personal zu schützen. Der Aufwand für Desinfektion und Schutzausrüstung ist für Therapeuten auch ein finanzieller Aufwand. Durch Kommunikation ihrer Verbände konnten Ärzte durchsetzen, dass sie eine Hygienepauschale für den erhöhten Corona-Aufwand abrechnen können. Ebenso können Physiotherapeuten und Logopäden abrechnen.

Auch Heilpraktiker sorgen für entsprechenden Schutz ihrer Patienten und des Personals in Corona-Zeiten. Bisher mussten sie den zusätzlichen finanziellen Aufwand selbst stemmen. Doch es gibt eine gute Nachricht. Der Dachverband der Privaten Krankenkassen empfiehlt seinen Mitgliedskassen, dass auch Heilpraktiker die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Patientenkontakt abrechnen können. Bisher haben mehrere private Kassen die Abrechnungsmöglichkeit bestätigt. Diese Abrechnungsmöglichkeit für Heilpraktiker hat der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) durch seine Kommunikation mit den Kassen möglich gemacht.

Wie ist es dazu gekommen, dass auch Heilpraktiker die Corona-Hygienepauschale bei (manchen) privaten Krankenkassen abrechnen können? Darüber sprach ich mit zwei Experten. Die Details erläutert Ingo Kuhlmann (Gebühren- u. Sachverständigenkommission deutscher Heilpraktiker*innen im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände DDH, 2. Vizepräsident im FDH). Was die Pauschale politisch und praktisch für Heilpraktiker und Patienten bedeutet, erläutert Ursula Hilpert-Mühlig, FDH-Präsidentin.

Die Details und Interviews finden Sie in meinem zweiten Blog, dem Heilpraktiker-Newsblog (Link).

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