Seit 8. Februar kann die Petition beim Bundestag online unterschrieben werden, die sich für den Erhalt der Homöopathie und Anthroposophie als freiwillige Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt. Sie wurde auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages veröffentlicht: Petition (Identifikationsnummer 162857) , Titel: „Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV“ Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html Eine Mitzeichnung ist nun für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 7. März 2024. Bis zu dem Termin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen kann. Diese automatische Anhörung im Ausschuss

