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Auch Heilpraktiker können Corona-Hygienepauschale bei PKV abrechnen – Patienten profitieren davon

Der zusätzliche Aufwand für Gesundheitsberufe in Corona-Zeiten ist enorm, um Patienten und Personal zu schützen. Der Aufwand für Desinfektion und Schutzausrüstung ist für Therapeuten auch ein finanzieller Aufwand. Durch Kommunikation ihrer Verbände konnten Ärzte durchsetzen, dass sie eine Hygienepauschale für den erhöhten Corona-Aufwand abrechnen können. Ebenso können Physiotherapeuten und Logopäden abrechnen. Auch Heilpraktiker sorgen für entsprechenden Schutz ihrer Patienten und des Personals in Corona-Zeiten. Bisher mussten sie den zusätzlichen finanziellen Aufwand selbst stemmen. Doch es gibt eine gute Nachricht. Der Dachverband der Privaten Krankenkassen empfiehlt seinen Mitgliedskassen, dass auch Heilpraktiker die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Patientenkontakt abrechnen

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Bayern baut als erstes Bundesland eine Homöopathie-Abteilung im Gesundheitsministerium auf / Bavarian government focuses on homeopathy with new department in the Ministry of Health

(For the friends of homeopathy from the USA: The English translation can be found below the German text) Bisher war die Homöopathie in zwei Gesundheitsministerien auf der Welt verankert, heute kommt ein drittes Land dazu: Bayern nimmt Indien und die Schweiz als Vorbild und erschafft ein Homöopathie-Referat innerhalb des Gesundheitsministeriums. Das Referat hat der Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek vorgestellt. Die Leitung des neuen Referats 74 in der Abteilung 7 im Gesundheitsministerium übernimmt die Ministeralrätin Elisabeth Nordgauer-Ellmaier. Staatssekretär Holetschek äußert sich auch zur Kritik der Anti-Homöopathie-Lobby an der Therapie: „Die Menschen wenden es an.“ Man müsse deshalb die rein emotionale Ebene verlassen

Mit 30.000 Postkarten verschafft sich die Homöopathie-Community Gehör bei Ärztekammern / „Heilnetz“ fordert: „Mögen die Kammern in Postkarten ertrinken ;)!“

Auf dem Papier ist es eine Entscheidung, die nur 190 Delegierte der Ärztekammern und 1.000 Ärzte für Homöopathie betrifft. Doch die Entscheidung der Ärztekammer in Bayern hat im Oktober politisch eine weitreichende Bedeutung auch für Patienten und Heilpraktiker, da diese direkt und indirekt von einer möglichen Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie betroffen sind. Damit diese Delegierten und Kammerpräsidenten keine Entscheidung im verbandlichen Elfenbeinturm treffen, können sich sich ein Bild von der Meinung der Betroffenen ihrer Entscheidung machen. Und zwar erhalten die Delegierten und Kammerpräsidenten seit September täglich viele Postkarten von Patienten, Ärzten, Heilpraktikern und anderen Homöopathie-Freunden. Auf diesen Karten erfahren die

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Gute Nachrichten für Heilpraktiker und Homöopathen: Abmahn-Anwälten wird das Handwerk gelegt

Es ist ein Geschäft: Ein Verein der Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt. Hier die Details: Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Abnahm-Rechtsanwälten und deren Auftraggebern das Leben schwerer machen soll. Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll miss­bräuch­liche Ab­mah­nungen erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes sei es, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär

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Erste Zeitung gibt Statement ab, warum sie nur noch negativ über Homöopathie berichtet/ Was halten Sie von der Süddeutschen Zeitung-Kampagne gegen Globuli?

Die Medienwelt in Deutschland ist in ihrem Mainstream gegen Homöopathie eingestellt und berichtet negativ über die Therapie. Das war auch ein Grund, warum ich den Homoeopathiewatchblog 2018 als mediales Gegengewicht gestartet habe: Damit die Homöopathie eine vernehmbare Stimme gegen diesen Anti-Globuli-Mainstream in den Medien erhält. Im Jahr 2019 sind insgesamt 4.900 Artikel in Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften etc.) über Homöopathie erschienen. Eine qualitative Auswertung zeigt, dass die Mehrzahl über das Thema mit negativer Tendenz berichtet. Ein Beispiel ist die Süddeutsche Zeitung, deren tendenziöse Artikel gegen Homöopathie als Teil der Anti-Homöopathie-Kampagne schon mehrfach vor dem Presserat gelandet sind (Bsp.: ein Artikel von

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Über 4000 Homöopathie-Freunde protestieren gegen das Berufsverbot gegen Ärzte für Homöopathie und haben Petition #RetteDeineHomöopathie unterzeichnet

„Ich hoffe nur, dass die vielen, vielen homöopathisch arbeitenden Ärzte nun endlich auf die Barrikaden gehen!“, begründet Ursula Moderer, warum sie die Petition zur Rettung der Zusatzbezeichnung Homöopathie unterschrieben hat (Hier können auch Sie unterschreiben: Link). Ihrem Appell haben sich aktuell über 4000 Ärzte, Patienten, Wissenschaftler, Heilpraktiker und weitere Homöopathie-Freunde angeschlossen. Sie haben die Petition #RetteDeineHomöopathie von Hahnemann-Gesellschaft, Forschungsgemeinschaft Bütad und Homoeopathiewatchblog unterzeichnet. Die Petition will mithelfen, dass Ärztekammern kein Berufsverbot für Ärzte für Homöopathie aussprechen, indem sie die Zusatzbezeichnung abschaffen wollen. Am 10. Oktober wird die Ärztekammer Bayerns über die Homöopathie ihr Urteil sprechen, am 18. November die Kammer