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Will eine Gesundheitsbehörde die Naturmedizin für Apotheker, Heilpraktiker, Ärzte und Patienten verbieten? Eine Presseanfrage von mir an die Behörde bringt Klarheit

Naturheilkunde, Homöopathie, Heilpraktiker, Ärzte für Homöopathie stehen unter Druck, weil viele Politiker sowie Medien und eine Anti-Lobby gegen sie agieren. Das ist auch der Auslöser, warum es  Homoeopathiewatchblog.de und Heilpraktiker-Newsblog.de als mediale Gegengewichte gibt – nämlich, um zu informieren und die Stimme für die Komplementär-/Naturmedizin, Therapeuten und Patienten zu erheben. 

Dieser öffentliche Druck führt auch zu einer besonderen Sensibilisierung der Therapeuten und Anwendern gegenüber allen negativen Meldungen über die Naturmedizin. Manchmal führt dies bereits zu verunsicherten Reaktionen, die durch die Verbreitung in den sozialen Medien noch verstärkt werden. Oft kann aber schon eine offizielle Presseanfrage für Klarheit sorgen und vielleicht die Verunsicherung abbauen. 

Das zeigt die folgende Geschichte, bei der ich als Journalist ein wenig für Klarheit sorgen konnte. 

Das Problem: 

Ein Apotheker aus Wuppertal hatte auf seiner Webseite die Meldung veröffentlicht, dass ihm die untere Gesundheitsbehörde in Form einer Ordnungsverfügung untersagt habe, TCM -Rezepturen, Westliche Kräuterrezepturen, Proteomic und Spagyrik zu fertigen, abzugeben und zu versenden. Der Apotheker teilte seinen Kunden mit, dass er ab sofort keine entsprechenden Rezepturen fertigen und abgeben dürfe.

Das Problem zieht Kreise:

Die Meldung des Apothekers aus Wuppertal zog machte sofort die Runde auf Facebook, Telegram, Instagram etc. So schrieb eine Alternativmedizinerin beispielsweise auf ihrer Social-Media-Seite als Kommentar zur Meldung des Apothekes „TCM, Spagyrik und Co verboten/Pharma holt zum nächsten Schlag aus…/Bitte überall teilen und in allen Gruppen posten“ und verbreitete dies an 30.000 Follower. Es liegt auf der Hand, dass, dieser Kommentar der Medizinerin bei Lesern, die keine weiteren Informationen zum Fall haben, zu einer Verunsicherung führen kann.

Klärung des Problems:

Ein Leser des Homoeopathiewatchblog bat mich als Journalist, ob ich die Frage klären könne: Deutet der Apotheker-Bericht aus Wuppertal auf ein sofortiges Verbot naturheilkundlicher Arzneimittel für alle hin oder handelt es sich um einen Einzelfall, der nur diesen einen Apotheker betrifft? Die Frage ist von großer Relevanz, da solche individuellen naturheilkundlichen Rezepturen aus der Apotheke auch für viele Ärzte und Heilpraktiker als Therapiealternative zu Fertigarzneien wichtig sind. 

Licht in den Fall des Wuppertaler Apothekers konnte nur die zuständige Gesundheitsbehörde bringen. Deshalb habe ich als Journalist eine offizielle Presseanfrage an die Leiterin des Gesundheitsamtes in Wuppertal gestellt, was es mit dem Verbot der TCM-Rezepturen für den Apotheker auf sich hat. Bereits nach zwei Tagen antwortete die Pressestelle des Gesundheitsamtes auf meine Journalistenanfrage (Wortlaut weiter unten). 

Das Gesundheitsamt Wuppertal bestätigte als untere Gesundheitsbehörde auf meine Journalistenanfrage, dass sich die Untersagung nur auf den einzelnen Apotheker beziehe (offenbar wegen Nichteinhalten der Apothekenbetriebsordnung) und es sich nicht um ein generelles Verbot der naturheilkundlichen Arzneimittel (speziell Rezepturen) für alle handele. Anmerkung: Wenn der Apotheker die strengen Regularien bei Rezepturen entsprechend der Apothekenbetriebsordnung wieder einhält (hier sorgt z.B. schon ein nicht vollständiger Prüfbericht eines Prüflabors für Probleme), kann er wieder Rezepturen verkaufen. 

Drei Schlussfolgerungen:

  1. Bevor man etwas über Social Media Kanäle verbreitet, sollte man sich seiner Sache sicher sein und die Fakten geklärt haben. Denn man sollte sich der Verantwortung bewusst sein, dass man über Social Media viele Menschen nicht nur informieren, sondern im schlimmsten Fall auch unnötig verunsichern kann.
  2. Naturheilkundliche Arzneimittel, speziell individuell angefertigte Rezepturen wie TCM, westliche Kräutermedizin gibt es nach wie vor und sind für Patienten, Heilpraktiker, Ärzte nutzbar.
  3. Offizielle Journalistenanfragen an Behörden und Ministerien (z.B. durch den Homoeopathiewatchblog oder Heilpraktiker-Newsblog) können oft Klarheit schaffen (wie z.B. auch bei der Anfrage des Newsblog an das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach zum Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen, Link). Wenn Sie ein solches Thema haben, das vielleicht durch offizielle Journalistenanfrage geklärt werden könnte, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Die Antwort des Gesundheitsamtes Wuppertal an mich können Sie hier im Wortlaut nachlesen:

6. Juli 2023

„Sehr geehrter Herr Becker,
wie Sie wissen, können wir zu einzelnen Verfahren schon aus Datenschutz- und Gründen der behördlichen Schweigepflicht nicht öffentlich Stellung nehmen. Ich kann Ihnen jedoch bestätigen, dass Gesundheitsämter grundsätzlich keine generellen Verbote für die Herstellung und den Vertrieb bestimmter  Arzneimittel und Rezepturen aussprechen. Allerdings ist es ihre Aufgabe, die Einhaltung der Regularien der Apothekenbetriebsordnung bzgl. sämtlicher Rezepturen zu überprüfen und sicherzustellen.

Werden alle Arzneimittel nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln in Übereinstimmung mit §§ 6, 7, 8 (und 11) ApBetrO hergestellt, können sie abgeben werden.

Ich denke Ihre Anfrage ist damit beantwortet.

Freundliche Grüße aus Wuppertal & einen schönen Tag,

Stadt Wuppertal

Presseamt

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“

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