homöopathie

Großer Erfolg für Heilpraktiker: Bundesverfassungsgericht erlaubt wieder den Einsatz von Homöopathie bei Tieren durch Heilpraktiker

Am 16. November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerG) ein Urteil veröffentlicht (Link), das die Homöopathie, Tierheilpraktiker, Heilpraktiker, Patienten und Tiere stärkt: Das BVerG erlaubt wieder die Anwendung von Homöopathie bei Tieren durch Tierheilpraktiker. Konkret wieder erlaubt ist die „Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen“, so das Gericht.  Verboten worden war Homöopathie bei [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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Christian J. Becker, Globuli-User und Journalist des Homoeopathiewatchblog,
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homöopathie smiley

Studie mit 30.000 Teilnehmern gibt positive Antwort, wie gut Homöopathie als Corona-Prophylaxe wirkt

Homöopathie und Corona wurde durch die Homöopathie-Gegner politisch hochgespielt. Doch es gibt auch einen pragmatischen Umgang mit dem Thema – indem es wissenschaftlich untersucht wird. Die weltweit größte Studie mit 30.000 Teilnehmern wurde im Oktober veröffentlicht. Mit ihr wurde untersucht, wie gut und mit welchen Mitteln Homöopathie als Prophylaxe gegen Corona helfen kann. Das Ergebnis ist ermutigend für die Homöopathie-Community: 10,6 Millionen [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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Studie mit 18.000 Teilnehmern liefert Beweise, dass Homöopathie-Anwendung mit einem gesünderen Lebensstil verbunden ist

Krankenkassen sind faktenorientiert. Daher untersuchen sie in Studien, wie Homöopathie ihren Patienten und den Kassen nützt. Immer wieder zeigen diese Studien, dass Homöopathie positiv wirkt. Eine neue Krankenkassen-Untersuchung (veröffentlicht im September in Fachorganen) zeigt noch weitere Effekte von Homöopathie: Die Studie hat sechs Kriterien eines gesunden Lebensstils untersucht und wie sie sich bei Homöopathie-Nutzer von anderen Kassen-Patienten unterscheiden. Die Details:  Die Studie [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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Erster politischer Gegenwind gegen versuchtes Homöopathie-Verbot von Minister Lauterbach

Viele Patienten, Ärzte, Heilpraktiker und weitere Homöopathie-Freunde kritisieren das geplante Homöopathie-Verbot von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ihre Meinungen, Kritik und Entrüstung sind in den Kommentaren des Homoeopathiewatchblog zu lesen (Link). Bis in die USA schwappt das Thema. Auch der US-Homöopath Dana Ullman kritisiert Lauterbach, dem er vorwirft, Falschinformationen über Homöopathie zu verbreiten. Und Lauterbach erhält sogar Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Eine der [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]

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Ihre Meinung ist gefragt: Lauterbach will Homöopathie bei Krankenkassen verbieten

Seit Jahren agitiert Karl Lauterbach in Talkshows, Medieninterviews, Social Media und in der Politik gegen Homöopathie. Auch als Gesundheitsminister setzt er den Anti-Homöopathie-Kurs fort und veröffentlicht via Twitter regelmäßig seine Anti-Homöopathie-Meinung. Bisher hat er sich mit politischen Aktivitäten zurückgehalten. Das ändert sich jetzt. Als Höhepunkt dieser Lauterbachschen Kampagne hat er am 6.10. im Spiegel angekündigt, dass er sein Ministerium prüfen lassen werde, ob die „Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“ Seine Begründung: »Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz«.  Seit Monaten fordert die Anti-Homöopathie-Lobby aus Hessen genau dieses Verbot. Und Lauterbach

homöopathie

Gericht erlaubt Heilpraktikern die homöopathische und native Eigenblutbehandlung

Zwei Heilpraktiker aus Bayern haben vor Gericht eine Entscheidung bewirkt, die positiv für die Homöopathie und Therapien der Heilpraktiker wirkt: Das Verwaltungsgericht München hat den Heilpraktikern die homöopathische und native Eigenblutbehandlung wieder erlaubt. Durch Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile in den letzten Jahren waren die verschiedenen Formen der Eigenblutbehandlung für Heilpraktiker und Patienten stark eingeschränkt oder sogar verboten worden. Dadurch fehlten diese wichtigen Therapien z.B. in der Immuntherapie.  Zwei Heilpraktiker aus dem Großraum München wollten dieses Verbot nicht hinnehmen und gingen vor Gericht. Am 23. September hat das Verwaltungsgericht München sein Urteil veröffentlicht: Es erlaubt den beiden Heilpraktikern zwei Formen der Eigenbluttherapien