Ich verwende Cookies, um die Nutzung des Blogs zu optimieren (z.B. mit Facebook-Button unter jedem Artikel). Ihre aktive Zustimmung zu bzw. Einschränkung der Cookies ist erforderlich (BGH Urteil vom 28.5.20 für Cookie-Nutzung auf Webseiten, I ZR 7/16). Danke für Ihr Verständnis.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Als überwiegend schulmedizinische Ärztin, die gerne auch gerne in manchen Fällen komplementär Homöopathie einsetzt, bin ich sehr verwundert über die Vorgehensweise der Ärztekammer. Früher habe ich bei der Ärztekammer meine Prüfung über diese Zusatzbezeichnung abgelegt. Schade, dass es nun nicht mehr gewünscht ist, alternative, nicht schädliche Heilmethoden zu diskutieren wenn es schulmedizinisch ja überhaupt gar keine Behandlung gibt. Es kann ja durchaus dann jeder selbst entscheiden, wie er/sie sich behandeln möchte.
Ici, gère :
https://pib.gov.in/PressReleasePage.aspx?PRID=1600895#
Qu’on se le dise et que chacun mettre ça sur son facebook
Warum sollte eine Ärztin, die das indische Gesundheitsministerium auf ihrer Facebook-Seite zitiert, rechtlich belangt werden? Dazu gibt es keine rechtlichen Vorraussetzungen.
Die – aus meiner Sicht absurde – Argumentation der Ärtzekammer ist, dass sie mit dem dem Gesundheitsministerium einen Hinweis an die Ärzteschaft gegeben habe, gegen die die Ärztin für Homöopathie mit ihrem Facebookpost verstossen habe. Juristisch hat die Kammer keine Chance. Aber offenbar hat ihre Drohung genügt, damit die Ärztin einknickt. Und genau das ist das Ziel der Skeptiker-Lobby: mit Medien und Politik eine Drohkulisse aufbauen, vor der Einzelne der Homöopathie-Community einknicken.
Das ist nicht nur ein Angriff auf freie Therapieentscheidungen, das ist auch ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung.
Auch hier: Wehret den Anfängen!
Unglaublich wie Dumm und bösartig diese Homéopathie Gegner sind.