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Das würde ja bedeuten, dass man all den Kollegen, die zur Zeit die Zusatzbezeichnung Homöopathie begonnen haben empfehlen sollte diese zeitnah und schnell abzuschließen.Beatrix Gessner Konstanz
Lieber Christian!
Eine Frage ist noch nicht gestellt, die für mich von gewisser Wichtigkeit wäre: Was macht man, wenn man seine Patientinnen und Patienten homöopathisch behandelt hat und will/muss seine Tätigkeit einstellen, bzw. möchte diese einem engagierten jungen Nachfolger, einer engagierten Nachfolgerin übergeben, die, um die Patientinnen und Patienten weiter in gewohnter Qualität behandeln zu können, sich auch die notwendigen Kenntnisse erwerben müsste und meist auch will? Gehört dies nicht auch zum „Bestandsschutz“ oder Verbraucherschutz?
Die mir Anwältin Karin Feth, , teilte mir mit, dass dies auch Fragen des Medizinrechts berühre.
„Die Homöopathie“ stirbt nicht aus, auch wenn ernstzunehmende Tötungsimpulse unübersehbar sind.
Bitte aus meiner Frage nicht schließen, dass ich aufhöre! Nein! Ich arbeitet munter weiter!
Liebe Grüße
Hans Baitinger
Wenn ich die Antwort der PKV interpretiere, bezieht sich Bestandsschutz nur auf den Arzt mit bereits erworbener Zusatzbezeichnung, nicht auf die zu übergebende Praxis. D.h. wenn der Nachfolge-Arzt für die Praxis keine Zusatzbezeichnung hat, kann er auch nicht mit der PKV abrechnen. Ihm bleiben dann nur Selbstzahler-Patienten.
Die Strategie der Anti-Homöopathie-Lobby mit ihrer Spezialtruppe für Ärztekammern, dem Münsteraner Kreis, ist es, dass der ärztliche homöopathische Beruf über das Aus der Zusatzbezeichnung ausstirbt. Denn ohne Zusatzbezeichnung bleiben Ärzte langfristig nur die Selbstzahler-Patienten. Das werden sich Ärzte in Ausbildung sehr genau überlegen, ob sie dann noch Homöopathie lernen und praktizieren wollen. Umso wichtiger ist es für Ärzte, sich mit ihren Verbänden dafür einzusetzen, dass die Zusatzbezeichnung erhalten bleibt.