Sechs Bundesländer haben bisher die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte abgeschafft, im März könnten weitere Ärztekammern bei ihren Delegiertenversammlung den sechs Ländern folgen. Die Entscheidung hat bisher bekannte Auswirkungen, aktuell kommt eine weitere Folge hinzu. Bisher bekannte Auswirkungen sind Probleme bei der Abrechnung für GKV- und PKV-Ärzte sowie für ihre Patienten. Bekannt ist auch, dass die Streichung der Zusatzbezeichnung Auswirkungen darauf haben wird, [ … weiter lesen als Globuli-Club-Mitglied … ]
————————————————————————————-
Sie möchten diesen Artikel lesen? Sie möchten immer gut informiert sein, was sich auf politischer Ebene für die Homöopathie tut? Sie wollen wissen, was die Homöopathie-Community zur Verteidigung der Therapie gegen die Anti-Homöopathie-Lobby unternimmt? Sie möchten über die Erfolge der Homöopathie, z. B. bei Covid-19, alle Details erfahren? Als Mitglied des Globuli-Club des Online-Branchendienstes Homoeopathiewatchblog erhalten Sie das Passwort zu allen Artikeln und wissen Sie immer als Erste und Erster, was wichtig wird. Über 800 Artikel können Sie hier im Blog lesen, den ich 2018 gestartet habe. Sie können Mitglied im Club werden, indem Sie mir eine E-Mail schreiben und begründen, warum die Verteidigung der Homöopathie für Sie wichtig ist und wer Sie sind. Dann schreibe ich Ihnen eine Mail mit den Bedingungen, wie Sie Globuli-Club-Mitglied werden können.
Christian J. Becker, Globuli-User und Journalist des Homoeopathiewatchblog,
E-Mail redaktion (at) homoeopathiewatchblog.de
Teilen, abonnieren und liken Sie den Homoeopathiewatchblog von Christian J. Becker. Danke:
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …
Ähnliche Beiträge
Wir sollten hier nichts durcheinanderbringen, um keine Verwirrung zu stiften.
Soweit ich es bisher verstanden habe, sollen in den betreffenden Bundesländern keine Weiterbildungen mehr gemacht werden dürfen, d.h. es soll keine neuen Ärztinnen und Ärzte geben, die die Zusatzbezeichnung durch Weiterbildung erwerben. Denjenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Zusatzbezeichnung bereits innehaben, kann diese nicht entzogen werden, soweit ich dies verstanden habe, denn sonst müsste die Verleihung der Zusatzbezeichnung rückwirkend für ungültig erklärt werden oder nachträglich eine begrenzte Dauer der Verleihung eingeführt werden, was aus meiner Sicht aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein dürfte.
Die Zusatzbezeichnung als solche kann also rückwirkend für die InhaberInnen nicht gestrichen werden nur für neue Anwärter.
Dass dieser Akt aber eine Diskriminierung derjenigen bedeuten kann, die diese Zusatzbezeichnung bereits haben, ist unstrittig. Dies betrifft natürlich auch die Patientinnen und Patienten. Beide, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten sind die beiden tragenden Säulen der Evidenz, wie bereits mehrfach betont. Insofern ist es eine ethische und moralische Frage, um die es da geht, und natürlich eine (macht-)politische und letzterer Aspekt hat offensichtlich Auswirkungen auf des Verhalten von Krankenkassen, die ohnehin in diesem machtpolitischen Wirrwarr eine unheilvolle Position einnehmen können.
Dass wir alle uns möglichen juristischen Schritte erwägen und entsprechend ergreifen, ist bekannt.