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Wir sollten hier nichts durcheinanderbringen, um keine Verwirrung zu stiften.
Soweit ich es bisher verstanden habe, sollen in den betreffenden Bundesländern keine Weiterbildungen mehr gemacht werden dürfen, d.h. es soll keine neuen Ärztinnen und Ärzte geben, die die Zusatzbezeichnung durch Weiterbildung erwerben. Denjenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Zusatzbezeichnung bereits innehaben, kann diese nicht entzogen werden, soweit ich dies verstanden habe, denn sonst müsste die Verleihung der Zusatzbezeichnung rückwirkend für ungültig erklärt werden oder nachträglich eine begrenzte Dauer der Verleihung eingeführt werden, was aus meiner Sicht aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein dürfte.
Die Zusatzbezeichnung als solche kann also rückwirkend für die InhaberInnen nicht gestrichen werden nur für neue Anwärter.
Dass dieser Akt aber eine Diskriminierung derjenigen bedeuten kann, die diese Zusatzbezeichnung bereits haben, ist unstrittig. Dies betrifft natürlich auch die Patientinnen und Patienten. Beide, Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten sind die beiden tragenden Säulen der Evidenz, wie bereits mehrfach betont. Insofern ist es eine ethische und moralische Frage, um die es da geht, und natürlich eine (macht-)politische und letzterer Aspekt hat offensichtlich Auswirkungen auf des Verhalten von Krankenkassen, die ohnehin in diesem machtpolitischen Wirrwarr eine unheilvolle Position einnehmen können.
Dass wir alle uns möglichen juristischen Schritte erwägen und entsprechend ergreifen, ist bekannt.