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Gute Nachrichten für Heilpraktiker und Homöopathen: Abmahn-Anwälten wird das Handwerk gelegt

Es ist ein Geschäft: Ein Verein der Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Lobby mahnt Webseiten von Heilpraktikern ab. Ziel: Eintreiben von Abmahngebühren, die der Verein in die Anti-Homöopathie- und Anti-Heilpraktiker-Kampagne steckt. Doch seit September wird den Anwälten des Vereins und anderen Abmahn-Anwälten dieses Geschäftsmodell erschwert. Grundlage ist eine neue Regelung, die Heilpraktiker vor Abmahn-Anwälten beschützt. Hier die Details:

Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Abnahm-Rechtsanwälten und deren Auftraggebern das Leben schwerer machen soll. Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll miss­bräuch­liche Ab­mah­nungen erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes sei es, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden“. Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie auf den Seiten des Bundestages nachlesen (Link ).

Das neue Gesetz wird vermutlich auch Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Abmahn-Vereins Deutscher Konsumentenbund haben. Der DKB hat sich darauf spezialisiert, Webseiten von Heilpraktikern und Homöopathen abzumahnen und Abmahngebühren zu kassieren. Die eingetriebenen Abmahngebühren steckt der DKB in die Finanzierung der Anti-Homöopathie-Lobby INH und deren TV-Gesicht Natalie Grams, die ein Gehalt vom DKB erhielt. Außerdem finanziert der DKB auch das Medienportal Medwatch, das die Anti-Homöopathie-Botschaften der Anti-Homöopathie-Lobby INH verbreitet.

Das neue Gesetz setzt für Abmahnungen höhere Anforderungen beim Abmahnenden voraus. Außerdem reduziert es die finanziellen Anreize für Abmahnungen, um Unternehmen und auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte zu stoppen, die bisher gezielt Konkurrenten zum Beispiel wegen Fehlern in deren Impressen auf deren Webseiten abgemahnt haben. So darf man zwar noch Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten abmahnen, doch ein derart abmahnender Mitbewerber bekommt seine Abmahnkosten nicht mehr erstattet. Außerdem ermöglicht das Gesetz „vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen“ für die Abgemahnten.

Das neue Gesetz gegen Abmahnungen hat daher zwei positive Auswirkungen für die Homöopathie und Heilpraktiker:

• Heilpraktiker und Homöopathen können sich einfacher gegen Abmahnungen von Abmahn-Anwälten (wie Dt. Konsumentenbund) wehren.

• Der Anti-Homöopathie-Lobby wird Budget entzogen, da sein Finanzier – der Abmahnverein Dt. Konsumentenbund – weniger Abmahngebühren von Heilpraktikern und Homöopathen eintreiben kann.

(Hinweis: Dieser Text ist ein journalistischer Bericht, keine Rechtsberatung. Für juristische Details zum neuen Abmahn-Gesetz fragen Sie gern Ihren Anwalt)

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